Der Entwurf sieht vor, dass zugelassene Krankenhäuser ab dem 01.01.2024 verpflichtet sind, täglich ihren Soll-Pflegepersonalbedarf sowie die Ist-Personalbesetzung der Pflegefachkräfte für alle ihre bettenführenden Stationen der somatischen Versorgung zu erheben. Innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung müssen sie die verwendeten Namen der Fachabteilungen mit allen dazugehörigen Stationen und deren jeweiliger Bettenzahl an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) melden. Des Weiteren müssen sie bis zum 15. Tag des auf ein Quartal folgenden Monats die für das vorausgegangene Quartal ermittelte Soll- und Ist-Besetzung übermitteln, und zwar bezogen auf die jeweiligen Stationen und Schichten. Die erste Deadline hierfür ist der 15.04.2024 (bei rechtzeitiger Meldung kann die Frist um 14 Tage verlängert werden). Außerdem umfassen die Übermittlungspflichten die Gesamtmeldung für das vorige Jahr bis zum 30. Juni (erstmals zum 30.06.2025). Anhand der Daten soll zunächst das Verhältnis zwischen Soll- und Ist-Personalausstattung eruiert werden. Regelungen über Sanktionen sind aktuell noch nicht Bestandteil des Referentenentwurfes.
Beim VPKA Bayern stößt das Papier auf Unverständnis. VPKA-Vorstandsmitglied Veronika Diepolder: „Obwohl die Probeerhebung einen 32-prozentigen Mehrbedarf an Personal im Tagdienst ergeben hat, und obwohl auf dem Markt bereits weit über 100.000 Pflegekräfte fehlen, hält das Bundesgesundheitsministerium weiterhin an der Einführung der PPR 2.0 fest. Dies ist in meinen Augen in keinster Weise nachvollziehbar.“ Die im Entwurf vorgesehene umfangreiche Personalermittlungs- und Personalerfassungspflicht laufe allen Zusagen über den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Bürokratieabbau zuwider. „Sie führt, ganz im Gegenteil, zu einem weiteren exorbitanten Anstieg der ohnehin schon überbordenden Bürokratie in den Krankenhäusern. Da die Pflegepersonaluntergrenzen, Personalquotienten und diverse Personalvorgaben weiterbestehen bleiben, werden hier unnötige und zeitraubende Parallelstrukturen geschaffen, die das Personal nicht ent- sondern massiv belasten.“
Der VPKA plädiert für folgende Nachbesserungen: Anstelle des vorgesehenen Stationsbezuges solle bei der Erhebung ein Ganzhausansatz gelten. Ein solcher bedeute weniger Erfassungsaufwand und entspräche viel eher der Versorgungsrealität, in der häufig stationsübergreifende Springerpools vorkämen. Zudem müsse die Tatsache berücksichtigt werden, dass in den Kliniken neben den examinierten Pflegekräften und Pflegehilfskräften auch weitere für die Patientenversorgung relevante Berufsgruppen aktiv seien, wie etwa Logo-, Ergo-, Sprach- und Physiotherapeuten. „Dieser Interdisziplinarität muss unbedingt Rechnung getragen werden“, so Veronika Diepolder.
Ein weiterer Kritikpunkt lautet: „Der Entwurf bietet keinerlei Lösungsansätze für eines der größten Probleme, mit denen die Häuser zu kämpfen haben: den Fachkräftemangel. Mehr noch: durch die weitere Zunahme an bürokratischen Pflichten ist zu befürchten, dass er sogar eine weitere Abwanderung aus dem Pflegeberuf befeuert.“ Der VPKA fordert nun dringende Nachbesserungen. „Die Verordnung muss die tatsächlichen Gegebenheiten im Stationsalltag berücksichtigen und mit Lösungen für die vielfältigen Probleme aufwarten. In ihrer aktuellen Form ist nichts davon gegeben. Vielmehr verschlimmert sie die Situation noch! Zu guter Letzt ist die Frist zur Einführung der PPBV zum 01.01.2024 als viel zu kurzfristig abzulehnen.“
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