Neue Vergütung gilt ab 1. Januar 2024
Die Vertragspartner konnten bereits nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Daher kann die neue Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sie gilt bis zum 31.12. 2024. Im Ergebnis sind unter anderem die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2023 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2024.
Unabhängig vom aktuellen Verhandlungsergebnis laufen derzeit noch gerichtliche Überprüfungen vergangener Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel. Vorbehaltlich der Ergebnisse bildet die nun vorliegende Einigung auch eine Grundlage für die weiteren Vergütungsverhandlungen in den kommenden Jahren.
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
Die neue Preisliste, also die Anlage 2 zum Vertrag, ist hier veröffentlicht.
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 206288-0
Telefax: +49 (30) 206288-88
http://www.gkv-spitzenverband.de
Telefon: +49 (30) 206288-4201
E-Mail: presse@gkv-spitzenverband.de