Warum geraten Fußgänger immer mehr in Bedrängnis?
Laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) lag die Zahl der Unfälle mit Personenschäden im Straßenverkehr bei 4.500 und damit leicht höher als noch vor zehn Jahren, wo es 3.600 Geschädigte gab. Jeweils die Hälfte der Unfälle wurde von Radfahrern verursacht. Zwar sind Fußgänger und Radler im Vergleich zu anderen Konstellationen immer noch eher selten in Unfälle verwickelt, aber durch die Zunahme des Radverkehrs und immer mehr Elektro-Bikes werden die Unfälle heftiger. Nach Information der ARAG Experten gibt es zwar kaum Todesfälle, aber die Anzahl der schweren Verletzungen von Fußgängern, die mit einem Rad kollidieren, sind kaum geringer als bei innerstädtischen Unfällen mit Pkw. Einer der Gründe ist die Demografie: Ab 75 Jahren werden die Verletzungen aufgrund der körperlichen Konstitution schwerwiegender. Gleichzeitig nimmt die Anzahl älterer Menschen, die sich überwiegend zu Fuß im Straßenverkehr bewegen, zu.
Wo lauern die größten Gefahren im Straßenverkehr?
Viele Unfälle ereignen sich an Bus- oder Straßenbahn-Haltestellen, weil der Radweg sich zwischen Fahrbahn und Gehweg befindet, so dass ein- und aussteigende Fahrgäste ihn zwingend überqueren müssen. Gerade beim Aussteigen ist die Sicht auf den Radweg aber nicht immer gut. Auch die Aufmerksamkeit lässt – oft bedingt durch den ständigen Blick auf das Smartphone – in vielen Fällen zu wünschen übrig. Gleiches gilt allerdings auch für Radler: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sie an Haltestellen besondere Vorsicht walten lassen müssen. Laut Straßenverkehrsordnung müssen sie langsam fahren und unter Umständen sogar anhalten, wenn Fahrgäste ein- und aussteigen. Stürmisches Klingeln genügt in dieser Situation nicht.
Eine andere Gefahr lauert im Längsverkehr, wenn Rad- und Gehweg parallel zueinander verlaufen und sich Fußgänger und Radler durch Unachtsamkeit zu nahe kommen und dabei berühren oder einander rammen. Vor allem für Kinder und ältere Menschen ist diese Verkehrsführung äußerst gefährlich.
Wie können sich Fußgänger besser schützen?
Für Fußgänger im Straßenverkehr gilt insbesondere bei Dunkelheit der Grundsatz: Sehen und gesehen werden. Dabei sorgt helle und mit reflektierenden Streifen versehene Kleidung für mehr Sicherheit. Laut Deutschem Verkehrssicherheitsrat (DVR) sind Reflektoren im Scheinwerferlicht bis zu 150 Meter weit sichtbar. Wohingegen Autofahrer Passanten mit dunkler Kleidung bereits nach 25 Metern nicht mehr erkennen. Selbst mit heller Kleidung sind es nur bis zu 40 Meter. Bei reflektierenden Elementen sollte darauf geachtet werden, dass sie gleichmäßig um den gesamten Körper verteilt sind. Es gibt sogar sogenannte Reflektorjacken, die komplett und sehr stark reflektieren, wenn sie von Scheinwerfern angestrahlt werden. Praktisch ist es auch, bei der abendlichen Gassirunde seinen Vierbeiner mit „Leuchtelementen“ auszustatten. Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass neben entsprechender Kleidung richtiges, vorausschauendes Verhalten unerlässlich ist. Dazu zählt z. B., Straßen nur an einer gut beleuchteten Stelle zu überqueren, weil auch parkende Fahrzeuge die Sicht und die Sichtbarkeit erheblich behindern können.
Was muss man bei Kindern im Straßenverkehr beachten?
Laut Statistischem Bundesamt verunglückte in Deutschland 2022 etwa alle 24 Minuten ein Kind im Alter von unter 15 Jahren im Straßenverkehr. Insgesamt waren es knapp 26.000 Kinder. Das Problem: Die kleinen Verkehrsteilnehmer können den Straßenverkehr weniger gut einschätzen als Erwachsene. Beispielweise ist ihr peripheres Sehen noch nicht voll ausgereift und sie reagieren langsamer auf visuelle Reize. Daher ist es die Aufgabe der Eltern, die Kinder nicht nur mit entsprechender Kleidung für eine bessere Sichtbarkeit auszustatten, sondern ihnen auch verkehrsgerechtes Verhalten beizubringen. Die ARAG Experten raten Eltern, spätestens jetzt in der dunklen Jahreszeit den Schulranzen der Kinder mit zusätzlichen reflektierenden Anhängern wie LED-Blinklichtern („Blinkies“) auszustatten.
Was müssen Radler beachten?
Für Radler und Pedelec-Fahrer gelten laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), dass sie vorne und hinten mit funktionierenden und sauberen Leuchten ausgestattet sein müssen. Die Lichtstärke sollte mindestens zehn Lux betragen, die ARAG Experten empfehlen sogar 40 Lux. Wichtig dabei ist, dass der Scheinwerfer den Gegenverkehr nicht blendet. Dafür sollte der Lichtstrahl leicht nach unten geneigt sein. Allgemeine Faustregel: Der Scheinwerfer sollte ungefähr fünf Meter vor dem Fahrrad die Fahrbahn beleuchten. Als Rücklicht sollte ein Standlicht angebracht werden, das auch beim Stehen an der Kreuzung weiter leuchtet. Darüber hinaus müssen sich an Front und Heck sowie in den Speichen und an den Pedalen insgesamt zehn Reflektoren befinden. Neben Rückstrahlern an den Pedalen sind für Vorder- und Hinterräder orange-gelbe Rückstrahler (sogenannte Katzenaugen) oder alternativ dazu reflektierende Reifen vorgeschrieben.
Über der Kleidung sollten auch Zweiradfahrer am besten eine reflektierende Weste tragen. Bereits bei Dämmerlicht sind die Leuchten einzuschalten, um besser gesehen zu werden. Mittlerweile gibt es Helme mit Reflektoren und einer Zusatzbeleuchtung. Auch sie erhöhen die Sichtbarkeit auf dem Rad. Ob ein Helm geeignet ist, verrät laut Auskunft der ARAG Experten die Bezeichnung DIN EN 1078 (CE).
Weitere Tipps zum Radeln im Winter haben die ARAG Experten hier zusammengetragen.
Was gilt für motorisierte Zweiräder?
Zunächst einmal weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Elektro-Fahrräder verkehrsrechtlich unterschiedlich eingestuft werden. Anders als bei Pedelecs unterstützt der Motor von E-Bikes auch, wenn der Fahrer nicht in die Pedale tritt. Auch bei motorisierten Zweirädern ist in der dunklen Jahreszeit wichtig, dass das Licht am Fahrzeug funktioniert und die Fahrer selbst gut sichtbar sind, beispielsweise durch Reflektoren an Kleidung und Helm. Vor allem das Visier von Motorradhelmen sollte sauber und ohne Kratzer sein, damit das Sichtfeld auch bei tiefstehender Sonne möglichst groß bleibt.
Wie können Autofahrer zu mehr Sicherheit beitragen?
Autofahrer, die es im Oktober versäumt haben, einen kostenlosen Lichttest zu machen, sollten spätestens jetzt eine Kfz-Werkstatt ihres Vertrauens aufsuchen, damit die Beleuchtung des Fahrzeugs auf Fehler geprüft und die Scheinwerfer richtig eingestellt werden können. Und natürlich sollten Autofahrer sich rechtzeitig um die Winterreifen für ihr Auto kümmern.
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