Arbeitgeber nicht bereit, über Kernforderungen zu verhandeln

Mit Verhandlungsauftakt hat die Deutsche Bahn AG der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ein Papier vorgelegt, das als „abschließendes Angebot“ bezeichnet wurde. Bedauerlicherweise wohl eher ein schlechtes humoristisches Stilmittel, denn dieses Angebot beinhaltet neben einer viel zu geringen Entgelterhöhung überwiegend unkonkrete Reformvorschläge zu Lasten der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat klar ausgedrückt, dass er nicht dazu bereit ist, über die wesentlichen Kernforderungen der GDL zu sprechen. Eine klare Provokation der Deutschen Bahn – dennoch wird die GDL über dieses vom Arbeitgeber hingehaltene Stöckchen nicht springen!

Entgelterhöhung nicht ausreichend

Schon bevor die Arbeitgeberseite das Angebot im Verhandlungsraum ausgesprochen hat, war die Öffentlichkeit darüber informiert. Für die GDL war das der erste Affront. Der zweite Affront war das Angebot selbst. Die Deutsche Bahn hat angeboten, die Entgelterhöhung am Abschluss des öffentlichen Dienstes zu orientierten. Eine konkrete Zahl hat die GDL-seitige Verhandlungsgruppe nicht zu hören bekommen. Die Laufzeit soll dabei 32 Monate betragen. Weit entfernt von den geforderten 555 Euro bei zwölf Monaten. Zuzüglich soll es 2.850 Euro steuerfreie Inflationsausgleichsprämie geben, von denen am Ende des Tages nur noch 1.500 Euro übrig waren.

Enger Verhandlungsplan mit den falschen Themen

Statt des ursprünglich langgestreckten Zeitplans über drei Monate hat die Deutsche Bahn mit ihrem Angebot nun vier zeitlich eng beieinander liegende Termine bis Mitte Dezember vorgeschlagen. „Wenn es nach dem Arbeitgeber geht, soll es dabei nicht um unsere Forderungen, sondern um die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die GDL-Mitglieder in den DB-Unternehmen gehen“, stellt GDL-Bundesvorsitzender Claus Weselsky fest. „Wir haben zugesagt, die Termine wahrzunehmen, aber wir wollen auch ernsthaft über unsere Forderungen verhandeln“.

Interesse an schnellem Inflationsausgleich

Die GDL hat gefordert, dass die Inflationsausgleichsprämie bereits jetzt gezahlt werden soll. „Die Beschäftigten der Deutschen Bahn“, so Weselsky, „haben lange genug auf einen Inflationsausgleich gewartet. Auch ohne einen Abschluss sollte eine erste Entlastung kommen.“ Allerdings hat die Arbeitgeberseite erklärt, eine vorzeitige Inflationsausgleichsprämie wird es nur in Höhe von 1.500 Euro und auch nur dann geben, wenn die GDL eine umfassende Friedenspflicht bis zum Ende der Weihnachtsferien im neuen Jahr mit der Deutschen Bahn vereinbart. Für Weselsky ist klar: „Wir lassen uns unsere Rechte nicht abkaufen. Eine Inflationsausgleichsprämie unter diesen Bedingungen wird es mit uns nicht geben.“

Fortsetzung der Verhandlungen am 16. und 17. November 2023

Beim kommenden Verhandlungstermin muss neben Entgelt vor allem über das Thema Arbeitszeit, Verbesserungen der Ruhetage sowie über die Tarifverträge für DB Netz verhandelt werden. Das hat der Arbeitgeber mehrfach und mit Nachdruck abgelehnt. Die GDL ist zwar stets bereit weiter zu verhandeln, aber wenn diese Verweigerungshaltung der Deutschen Bahn bestehen bleibt, sind Arbeitskämpfe für die GDL unausweichlich.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
Baumweg 45
60316 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 405709-0
Telefax: +49 (69) 405709-129
http://www.gdl.de

Ansprechpartner:
Stefan Mousiol
Referent
Telefon: +49 (69) 405709-112
Fax: +49 (69) 405709-37
E-Mail: presse@gdl.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel