GKV: Beitragsbemessungsgrenze und Zusatzbeitrag sollen 2024 steigen

  • Beitragsbemessungsgrenze steigt im kommenden Jahr um vier Prozent
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag wird von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent erhöht
  • Gutverdienende Arbeitnehmer*innen haben Mehrkosten von bis zu 213 Euro im Jahr

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Beitragsbemessungsgrenze für gesetzlich Krankenversicherte zum 1. Januar 2024 anzuheben. Zusätzlich soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigen.

CHECK24 hat berechnet, was das für Verbraucher*innen bedeutet:

– Zum 1. Januar 2024 steigt die Beitragsbemessungsgrenze für gesetzlich Krankenversicherte von 59.850 Euro auf 62.100 Euro. Das ist ein Plus von vier Prozent. Für Gutverdienende steigen damit die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung.

– So haben Verbraucher*innen, deren Gehalt höher als 62.100 Euro ist, bei einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze Mehrkosten von 182 Euro im Jahr.

– Zusätzlich soll der Zusatzbeitrag für Versicherte 2024 angehoben werden. Der zuständige Schätzerkreis der GKV geht von einer Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte aus. Damit steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent.

– Für Arbeitnehmer*innen, die 62.100 Euro oder mehr verdienen, bedeutet die Erhöhung um 0,1 Prozent zusätzliche Kosten von 31 Euro. Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und eine Steigerung des Zusatzbeitrages führt insgesamt zu Mehrkosten von bis zu 213 Euro jährlich.

– Je nach Krankenkasse und Veränderung des Zusatzbeitrages könnten die Kosten auch deutlich höher ausfallen. Bei einer Anhebung des Zusatzbeitrages um 0,4 Prozentpunkte, würden auf gutverdienende Arbeitnehmer*innen Mehrkosten von bis zu 306 Euro im Jahr zukommen.

– „Die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen werden zum Jahreswechsel einen Rekordwert erreichen“, sagt Dr. Daniel Güssow, Geschäftsführer gesetzliche Krankenkassen bei CHECK24. „Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll steigen und gleichzeitig erhöht der Gesetzgeber die Beitragsbemessungsgrenze. Für Verbraucher*innen ist es ratsam, ihre Kassenbeiträge genau zu prüfen. Durch einen Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse können Versicherte hohe Beitragszahlungen vermeiden.“

– Gutverdienende Arbeitnehmer*innen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, sollten über einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung nachdenken. So können sie Tausende Euro im Jahr sparen. Arbeitnehmer*innen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 70.000 Euro sparen im Beispiel durch einen Wechsel von der GKV zur PKV im Jahr fast 4.000 Euro. 

– „Aufgrund der erneuten Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Steigerung des Zusatzbeitrages für gesetzlich Versicherte werden besonders gutverdienende Arbeitnehmer*innen belastet“, sagt Dr. Fabian Niebling, Geschäftsführer private Krankenversicherung bei CHECK24. „Deshalb sollten einkommensstarke Versicherte über einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung nachdenken, da die Ersparnis durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze immer größer wird. Die gesetzliche Krankenversicherung wird besonders für finanzstarke Arbeitnehmer*innen unattraktiver.“

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