DWS zahlt Millionenstrafe wegen Greenwashing: Das müssen betroffene Anleger nun wissen

Die US-Börsenaufsicht hat aktuell eine Strafzahlung in Höhe von 19 Millionen US-Dollar gegen den Vermögensverwalter DWS verhängt, weil dieser mehrere Fondsprodukte als zu nachhaltig beworben hat. "Anleger, die in einen vermeintlich nachhaltigen Fonds der DWS investiert hat, sollten die aktuellen Entwicklungen nun genau beobachten und mögliche Rechtsansprüche prüfen. Grundsätzlich besteht nämlich die Möglichkeit, das investierte Geld inklusive bereits gezahlter Fondsgebühren aufgrund irreführender Werbeaussagen komplett zurückzufordern", kommentiert Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Rechtsanwaltskanzlei. Goldenstein erklärt nachfolgend, was betroffene Anleger nun wissen müssen.

Rechtsanwalt: Anleger können investiertes Geld zurückfordern

“Dass sich vermeintlich nachhaltige Produkte besonders gut verkaufen lassen, wissen auch Vermögensverwalter wie die DWS. Wenn Finanzprodukte deshalb allerdings umweltfreundlicher beworben werden, als sie eigentlich sind, ist das Irreführung. Folgerichtig muss die DWS nun eine Millionenstrafe in den USA zahlen, während auch in Deutschland Ermittlungen wegen Greenwashing gegen das Tochterunternehmen der Deutschen Bank laufen.

Konkret hat die DWS mehrere Fonds als zu nachhaltig beworben. Beispielsweise gab das Unternehmen an, im Rahmen des DWS Invest ESG Climate Tech Fonds zu null Prozent in Kohle zu investieren, während die im Fonds gehaltenen Unternehmen tatsächlich bis zu 14,99 Prozent Umsatz in der Kohleindustrie erwirtschaften dürfen. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Unternehmen mittlerweile eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und zugesichert, diesen Fonds künftig nicht mehr derart zu bewerben.

Anleger, die in einen vermeintlich nachhaltigen Fonds der DWS investiert hat, sollten die aktuellen Entwicklungen nun genau beobachten und mögliche Rechtsansprüche prüfen. Grundsätzlich besteht nämlich die Möglichkeit, das investierte Geld inklusive bereits gezahlter Fondsgebühren aufgrund irreführender Werbeaussagen komplett zurückzufordern. Dadurch könnte der DWS ein noch größerer finanzieller Schaden entstehen als durch die Strafzahlung der US-Börsenaufsicht. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.”

Weiterführende Informationen zum Thema stehen unter dem nachfolgenden Link bereit: https://www.ra-goldenstein.de/dws-greenwashing/

Über die Goldenstein Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 50.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.

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