Transparenz im Krankenhauswesen – Stärkung der Versicherten ohne Beeinträchtigung der Selbstverwaltung

Trotz einiger Änderungen und Präzisierungen in der Gesetzesbegründung bleiben die Hauptkritikpunkte der Betriebskrankenkassen am Krankenhaustransparenzgesetz bestehen. Der BKK Dachverband erneuert daher seine Kritik.

Nach wie vor soll das IQTIG der Umsetzung des Transparenzverzeichnisses eine höhere Priorität als allen anderen Aufträgen einräumen. Bezahlen soll diesen staatlichen Direktzugriff aber die Selbstverwaltung. Damit wären die eigentlichen originären Aufgaben des IQTIG nicht mehr prioritär. „Ein klares Bekenntnis zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ist auch dem Kabinettsentwurf nicht zu entnehmen,“ kritisiert daher Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes. Dass der G-BA nun doch die Entwicklung von Qualitätsvergleichen in der vertragsärztlichen Versorgung behalten soll, ändert hieran nichts.

Dessen ungeachtet wird das Ziel der Bundesregierung, mehr Transparenz im Krankenhauswesen zu schaffen, grundsätzlich unterstützt. Dass die neu erhobenen Daten nun auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen sollen und damit auch für Krankenhausvergleichsportale wie den BKK KlinikFinder zugänglich gemacht werden, ist sinnvoll und hilfreich, denn über diese bereits bestehenden Angebote informieren sich monatlich mehrere Tausend Versicherte, um eine für ihr Krankheitsbild spezialisierte Klinik zu finden.“, so Franz Knieps.

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