Eine Umfrage der DENEFF zur Stimmung in der Effizienzbranche hatte kürzlich ergeben, dass die Mehrheit der Unternehmen die Verwirrung rund um die Novelle des GEG als marktschädigend bewertet und sich zuverlässigere politische Rahmenbedingungen wünscht, um die großen, in Deutschland immer noch vorhandenen Effizienzpotenziale zu heben.
Energieeffizienzgesetz genügt nicht zur Umsetzung von EU-Vorgaben
Mit dem Gesetzentwurf wird Deutschland auch Vorgaben der in diesem Sommer novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie umsetzen, die gestern im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde. Dabei werden neben gesamtgesellschaftlichen Zielen zur Energieeinsparung auch einige konkrete gesetzliche Anforderungen an die öffentliche Hand und Unternehmen festgelegt. Jedoch seien geplante, wirkungsvolle Maßnahmen seit dem ersten Referentenentwurf stark aufgeweicht worden. Deutschland wird nach einer Analyse der DENEFF den Vorgaben aus Brüssel nicht gerecht werden: „Die Bundesregierung provoziert damit eine Rüge aus Brüssel.“, so Noll. Zudem seien auch Anforderungen aus der EED gar nicht erst aufgegriffen worden: Die jährliche Sanierungsrate von 3 % für öffentliche Gebäude und die Einhaltung des „Efficiency First“-Grundsatzes fehlten im Effizienzgesetz gänzlich.
Im Einzelnen ist im Gesetz u. a. vorgesehen:
Erstmals verbindliche Energieeinsparziele bis 2030: Das Gesetz zielt auf eine Senkung des Primärenergieverbrauchs (-39,3 Prozent ggü. 2008) und Endenergieverbrauchs (-26,5% ggü. 2008) bis 2030 ab. Die Endenergieziele für die Zeit nach 2030 sind unverbindlich, die längerfristigen Primärenergieziele wurden kurzfristig durch den zuständigen Bundestagsausschuss aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Im Unterschied zum Endenergieverbrauch sind im Primärenergieverbrauch auch Umwandlungs- und Leitungsverluste berücksichtigt. Die DENEFF fordert die Bundesregierung daher auf, sich in ihrem Klimaschutzplan und mit Blick auf künftige Novellen für eine verbindliche Fortschreibung der Primär- und Endenergieziele des Energieeffizienzgesetzes bis 2045 auszusprechen. „Mit Energieeinsparzielen bis 2030 fährt die Ampel nur auf Sicht. Echte Planungssicherheit für die nötigen, langfristigen Investitionen sieht aber anders aus“, resümiert Noll. Dann könne es gelingen, dass Deutschland tatsächlich Energieeffizienzweltmeister werde. Bisher liegt die Bundesrepublik allein im Europäischen Vergleich hinter Irland, Estland, Rumänien, Frankreich, Griechenland, Lettland, Dänemark und Slowenien, bei den Effizienzfortschritten der letzten Jahre sogar in der Schlussgruppe – für den Wirtschaftssektor sieht es noch schlechter aus. Für den Wirtschaftsstandort sei diese Entwicklung angesichts hoher Energiepreise zunehmend kritisch.
Jährliche Fortschrittsziele für Bund und Länder: Gemäß der EU-Einsparverpflichtung, nach der die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur jährlichen Senkung des Endverbrauchs um rund 1,5 Prozent auf den Weg bringen sollen, verpflichtet das Gesetz den Bund zur Einsparung von jährlich mindestens 45 TWh (Mrd. kWh) sowie die Länder von jährlich mindestens 3 TWh. Im Regierungsentwurf waren für die Länder noch 5 TWh vorgesehen. Wichtig sei zu wissen: Bei diesen Zielen handelt es sich um eine Selbstbindung der Politik, hinreichende politische Maßnahmen auf den Weg zu bringen – und nicht etwa um individuelle Einsparvorgaben an einzelne Unternehmen. Hierauf können verschiedene Regelungen und Förderangebote einzahlen, bspw. zur Gebäudesanierung, soweit die jeweiligen Maßnahmen über EU-Mindeststandards hinausgehen.
Energiemanagement und Abwärmenutzung in Unternehmen und Rechenzentren: Erstmalig werden Unternehmen verpflichtet, auch unabhängig von Subventionen ihren Energieverbrauch systematisch im Blick zu behalten und ein sogenanntes Energie -oder Umweltmanagement einzuführen. Die Schwellenwerte wurden gegenüber dem Regierungsentwurf von 15 auf 7,5 GWh p. a. gesenkt. Zusätzlich muss künftig eine echte Wirtschaftlichkeitsbewertung (VALERI) der ermittelten Maßnahmen durchgeführt werden. Die verpflichtende Umsetzung von Maßnahmen ist nicht vorgesehen, allerdings müssen Unternehmen veröffentlichen, welche Maßnahmen als wirtschaftlich identifiziert wurden. Abwärme ist nun (wo sinnvoll machbar) konsequent zu vermeiden, zu nutzen oder auf einer Online-Plattform zu veröffentlichen, damit mögliche Nutzer gefunden werden können. Das Energieeffizienzgesetz stellt zudem erstmals Effizienz- und Abwärmeanforderungen an Rechenzentren, als eine rasant wachsende und zunehmend energiehungrige Branche.
Energiewendeprofis warten auf Entfesselung des Energiedienstleistungsmarktes
Der DENEFF EDL_HUB, in dem sich die führenden Unternehmen der Energiedienstleistungsbranche zusammengeschlossen haben, kritisiert, dass das Effizienzgesetz statt eines echten Gleichstellungsgebots für Energiedienstleistungen nur „weiße Salbe“ vorsehe. Bei Förderprogrammen und Ordnungsrecht fänden sich an vielen Stellen Schlechterstellungen, die marktliche Lösungen zur Umsetzung und Finanzierung von Energiewendemaßnahmen behinderten. „Die Barrieren sind der Politik hinreichend bekannt. Wir sind von den Ampelparteien sehr enttäuscht. Schließlich stand die Beseitigung von Marktbarrieren weit oben auf ihrer Agenda“, sagt Rüdiger Lohse, Geschäftsführer des EDL_HUB. Der Verband setze nun auf die angekündigte Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes, um eine echte Gleichstellung marktlicher Energiewendelösungen zu erreichen.
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) ist eine Initiative von 240 Vorreiterunternehmen aus unterschiedlichen Branchen entlang der Wertschöpfungskette für Energieeinsparung und Klimaschutz.
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