Gebäudeenergiegesetz beschlossen: Das müssen Eigenheimbesitzer wissen

Das Ringen der Ampelkoalition ums Gebäudeenergiegesetz ist beendet. Der Gesetzentwurf wurde heute, am 8. September 2023, im Bundestag beschlossen. Ab 2024 sollen möglichst nur noch Heizungen neu eingebaut werden, die zu wenigstens 2/3 ökologisch sind. Es gibt zwar eine Ausnahme für moderne Öl- oder Gasheizungen, doch die können in Zukunft nach Einschätzung des Geldratgebers Finanztip für Hausbesitzer richtig teuer werden.  

„Wer ab 2024 nochmal auf eine Öl- oder Gasheizung setzt, bereut das schon 2029 möglicherweise“, so Sandra Duy, Autorin des neuen Finanztip-Buchs Energetisches Sanieren: Einfach erklärt. Ab 2029 müssen diese Heizungen nämlich mit einem immer weiter steigenden Anteil an Biomasse betrieben werden. Dazu gehören Biogas, Bio-Öl und Wasserstoff. „Biogas und Bio-Öl sind aktuell noch deutlich teurer als herkömmliches Heizöl oder Erdgas. Auch die Verfügbarkeit gestaltet sich schwierig“, erklärt Duy. Hinzu kommen steigende Preise auch für konventionelles Gas und Heizöl wegen der CO2 Abgaben.  

Trifft Jahr für Jahr einige Prozent der Hausbesitzerinnen

Funktionierende Heizungen müssen auch nach der Verabschiedung des Gesetzes nicht rausgerissen werden. “Für die meisten Hausbesitzer hat das neue Gesetz vorerst keine Konsequenzen”, sagt Sandra Duy, Finanztip-Expertin für energetische Sanierung. Nur wessen Heizung irreparabel kaputt ist, muss handeln. Außerdem gilt: In Neubaugebieten müssen neu eingebaute Heizungen sofort klimafreundlich, also mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien, betrieben werden. Veraltete Heiztechnik, wie ein Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre ist, muss ausgetauscht werden. Ausnahme: Der Kessel fällt unter Bestandsschutz, wenn die Eigentümer des Hauses schon vor 2002 dort wohnten. Sobald die Kommune einen Wärmeplan vorlegt, in der sie Flächen für zum Beispiel Fernwärme ausweist, dürfen dort keine neuen fossilen Heizungen mehr eingebaut werden. Gas- und Ölheizungen, die nach 2024 eingebaut wurden, müssen ab 2029 klimafreundlich betrieben werden – nämlich mit einem steigenden Anteil von Biomasse wie Biogas, Wasserstoff oder Bio-Öl.

Geld sparen durch energetische Sanierung

Für die klimafreundlichen Heizungstechnologien sollten Wohnhäuser erst einmal energieeffizienter gemacht werden, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten. „Der Betrieb einer Wärmepumpe in einem komplett unsanierten Haus kann teuer werden“, warnt Sandra Duy von Finanztip. „Eine energetische Sanierung ist aber bei jeder Heizungstechnik von Vorteil, denn auch bei Öl und Gas zahlt Hausbesitzerinnen drauf, wenn die Wärme durch ungedämmte Dächer und Fassaden wieder verloren geht“.  

Doch wie können Hauseigentümer die Sanierung finanzieren? Wo gibt es Förderungen? Und wie genau sollte man vorgehen? Antworten auf die großen Fragen zur Sanierung gibt Sandra Duy im neuen Finanztip-Buch Energetisches Sanieren: Einfach erklärt. Darin erklären die Autorinnen auch das neue Heizungsgesetz.  

Weitere Informationen

Über die Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH

Finanztip ist Deutschlands Geld-Ratgeber. Finanztip zeigt, wie man seine Finanzen einfach selbst machen kann. Dafür recherchiert eine unabhängige Redaktion aus Expertinnen und Experten rund um Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen für ihr Publikum relevante Finanzthemen: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Die Redaktion arbeitet nach einem strengen Redaktionskodex. Das Angebot von Finanztip ist kostenlos und umfasst einen wöchentlichen Newsletter mit mehr als einer Million Abos sowie eine Website mit mehr als 1.000 fundierten Ratgebern mit konkreten Empfehlungen. Die Finanztip-Ratgeber wurden im vergangenen Jahr mehr als 60 Millionen Mal aufgerufen. Darüber hinaus bietet Finanztip einen Youtube-Kanal sowie die Podcasts „Auf Geldreise“ (der sich speziell an Frauen richtet) und „Geld ganz einfach“. Finanztip ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung, deren Stiftungszweck die Finanzbildung von Verbrauchern ist.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: +49 (30) 2205609-70
Telefax: +49 (30) 2205609-99
http://www.finanztip.de

Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel