GVI-Präsident Siegfried Karle nennt im Falle von aufgetretenen Unwetterschäden die fünf wichtigsten Maßnahmen: So sollten umgehend Maßnahmen eingeleitet werden, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Die Versicherung sollte umgehend informiert werden. Reparaturen sollten erst nach Abstimmung mit dem Versicherer veranlasst werden. Unwetterschäden sollten vor der Beseitigung mit Fotos oder Beweisstücken (auch Zeitungsberichte über Unwetterereignisse können hilfreich sein) dokumentiert werden. Die beschädigten Gegenstände sollten möglichst erst nach Abstimmung mit dem Versicherer entsorgt werden.
Weitere wichtige Hinweise zu „Unwetterschäden und Versicherung“ sowie hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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