Ziel des Vorhabens ist es, im Rahmen einer umfangreichen Lebensraummodellierung bundesweite Datensätze auszuwerten und Konflikt- und Potenzialräume für betroffene Großvogelarten zu ermitteln. Das Vorhaben fokussiert auf die 15 im Bundesnaturschutzgesetz als kollisionsgefährdet kategorisierten Brutvogelarten, darunter zum Beispiel Seeadler, Rotmilan, Wiesenweihe und Wanderfalke. Während der 14-monatigen Projektlaufzeit werden anhand bundesweiter Vorkommensdaten die Verbreitungsmuster dieser Arten beschrieben und besonders schutzwürdige Gebiete, die wesentliche Zentren der Populationen darstellen, bestimmt. Darüber hinaus leitet das Projekt wichtige Potenzial- und Entwicklungsräume mit besonders geeigneten Lebensräumen für diese Arten ab. Auf dieser Grundlage lassen sich die artspezifischen Schutzmaßnahmen, die im Rahmen der nationalen Artenhilfsprogramme starten sollen, steuern, um Maßnahmen zum Schutz der Arten effektiv umzusetzen und damit zu einem naturverträglichen Ausbau der Windenergie beizutragen.
Im ersten Teil des Vorhabens werden Informationen über die lokalen Brutvorkommen der oben genannten Vogelarten in Deutschland zusammengestellt. Zusammen mit hochaufgelösten Umweltvariablen wie zum Beispiel Landnutzung, Witterung und Landschaftsdiversität werden im zweiten Teil des Projekts daraus artbezogene Lebensraummodelle entwickelt. Damit lassen sich räumliche Vorhersagen der Wahrscheinlichkeit für lokale Vorkommen sowie die grundlegende Eignung der Lebensräume in einer Region berechnen. Um die Standorte zu bewerten, werden im dritten Projektteil artspezifische sowie artübergreifende Modellkarten mit den Standorten von Windenergieanlagen in Deutschland „verschnitten“. Überlagerungen zwischen Brutvogelvorkommen und Windenergieanlagen können so erkannt und eingeordnet werden. Im Anschluss lassen sich die Modellergebnisse dafür nutzen, Schutzmaßnahmen in geeigneten Potenzialgebieten zu bündeln und damit die Effektivität der geplanten Artenhilfsprogramme für die vom Ausbau der Windenergie betroffenen Arten wie beispielsweise Rotmilan oder Wiesenweihe gezielt zu erhöhen.
Die im Vorhaben erarbeiteten Ergebnisse und Datengrundlagen werden in einer Fachpublikation veröffentlicht und online zur Nutzung für die Planung von Artenschutzmaßnahmen und Windenergieanlagen bereitgestellt.
Hintergrund
In der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2022 wurde die Erstellung und Umsetzung nationaler Artenhilfsprogramme insbesondere für die vom Ausbau Erneuerbarer Energien besonders betroffenen Arten neu aufgenommen. Gleichzeitig wurde eine Liste mit den 15 kollisionsgefährdeten Brutvogelarten Seeadler, Fischadler, Schreiadler, Steinadler, Wiesenweihe, Kornweihe, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Wanderfalke, Baumfalke, Wespenbussard, Weißstorch, Sumpfohreule und Uhu aufgenommen sowie Mittel für nationale Artenhilfsprogramme bereit gestellt.
Mit den nationalen Artenhilfsprogrammen (nAHP) sollen Vorhaben gefördert werden, die dem dauerhaften Schutz von Arten und ihren Lebensräumen sowie der Verbesserung ihres Erhaltungszustandes dienen. Der Schwerpunkt des Förderprogramms liegt dabei auf dem Schutz von Arten, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind.
Das nAHP hat zum Ziel, die Erhaltungszustände sowie die Qualität und Vernetzung der Lebensräume von verschiedenen Arten langfristig zu verbessern. Damit soll der Ausbau der erneuerbaren Energien flankiert werden. Zudem geht es darum, europaweit stabile Populationen in ihren natürlichen Verbreitungsgebieten sicher zu stellen.
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