Pfando verspricht seinen Kunden schnelle Bargeldauszahlungen, ohne dass sie ihre Mobilität einschränken müssen. Allerdings steckt ein Haken dahinter: Das Fahrzeug muss anders als bei einer klassischen Verpfändung an Pfando verkauft werden und kann nur gegen eine hohe Miete weitergenutzt werden.
Einige unserer Mandanten berichten, dass ihnen fälschlicherweise gesagt wurde, das Auto bleibe ihr Eigentum, so Rechtsanwältin Liersch, die eine Vielzahl von betroffenen Verbrauchern vertritt.
Zudem dienen die Mietzahlungen nicht zur Rückzahlung des Geldes und nach Ablauf der Mietzeit erfolgt keine automatische Rückübertragung des Fahrzeugs. Am Ende der Vertragslaufzeit verlangt Pfando vielmehr einen "Rückkauf", bei dem der erhaltene Kaufpreis zusammen mit Gebühren gezahlt werden muss. Zu diesem Zeitpunkt übersteigen die Mieten häufig bereits den ursprünglichen Kaufpreis. Sollte die Zahlung ausbleiben, fordert Pfando die Herausgabe des Fahrzeugs. Andernfalls besteht das Risiko, dass das Fahrzeug ohne Ankündigung und ohne das Wissen der betroffenen Personen abgeholt wird. Pfando bemüht sich, die Fahrzeuge schnellstmöglich weiterzuverkaufen.
Betroffene sind jedoch keineswegs hilflos gestellt. Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Grundsatzurteil vom 16.11.2022, dass die Verträge von Pfando sittenwidrig und nichtig sind, wenn der tatsächliche Wert des Autos den erhaltenen Kaufpreis um das Doppelte übersteigt. In solchen Fällen haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs und erhalten die komplette Miete zurück.
Aufgrund gerichtlicher Entscheidungen im Eilverfahren wurde Pfando bereits mehrfach dazu verpflichtet, abgeholte Fahrzeuge zurückzugeben, Versteigerungen wurden untersagt.
Auch Betroffene, deren Auto noch nicht abgeholt wurde, können ihre Ansprüche durchsetzen, wie das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 06.12.2022 entschied. Die Verträge wurden aufgrund der erheblichen Abweichung des Kaufpreises vom tatsächlichen Wert des Fahrzeugs für nichtig erklärt. Als Folge konnte die Klägerin, die Eigentümerin geblieben ist, ihr Fahrzeug behalten und erhielt sowohl die gezahlten Mieten als auch die Fahrzeugpapiere und den Zweitschlüssen zurück.
CLLB Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Kunden, ihre Ansprüche schnellstmöglich durch eine entsprechend versierte Kanzlei ihrer Wahl prüfen zu lassen, um Schadensersatz oder die Rückabwicklung der Verträge geltend zu machen.
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