„Alle Maßnahmen, die die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte, aber auch dringend gesuchter anders qualifizierter Arbeitskräfte, erleichtern, sind ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Dr. Susanne Pauser, Vorständin für Personal und Digitalisierung des Deutschen Caritasverbandes, anlässlich der heutigen Abstimmung im Bundesrat. „Das bereits vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung geht aber leider nicht weit genug“, kritisiert sie.
„Zwar wird die Berufswahl qualifizierter Fachkräfte künftig freigestellt. Unsere Forderung, für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf die Berufsanerkennung zu verzichten, ist jedoch nicht berücksichtigt. Damit bleibt das oft zermürbende Anerkennungsverfahren bestehen. Dies und z.B. die nun installierte Anerkennungspartnerschaft, die von Betrieben jeweils neu und im Einzelfall geleistet werden muss, erschwert nach wie vor den Zugang geeigneter ausländischer Fachkräfte“, so Pauser. Das eingeführte Punktesystem könne zwar als Chance verstanden werden, schaffe jedoch weitere Bürokratie.
Steffen Feldmann, Vorstand des Deutschen Caritasverbandes für Finanzen und Internationales, bewertet die Grundzüge des Gesetzes ebenfalls generell positiv. „Wir freuen uns, dass die Erleichterung des Familiennachzugs nach unserem frühen und eindringlichen Hinweis, zumindest beim Zuzug von Fachkräften, im Gesetz berücksichtigt wurde.“
Feldmann bemängelt jedoch, dass parallel mit dem Abbau einiger bürokratischer Hürden wiederum neue geschaffen worden seien. Außerdem würden allgemeine Integrationsmaßnahmen bzw. deren Finanzierung nicht in ausreichendem Maße im Gesetz berücksichtigt.
Begrüßenswert, so Pauser, sei der sogenannte Spurwechsel, der sehr kurzfristig ins Gesetz kam. Demnach können künftig auch Menschen, die bereits in Deutschland sind und bis zum 29. März in einem Asylverfahren waren, eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte erhalten, sofern sie qualifiziert sind. Im Grundsatz ist auch positiv zu bewerten, dass die Ausbildungsduldung zu einer Aufenthaltserlaubnis weiterentwickelt wird – vorausgesetzt, die neuen Möglichkeiten scheitern nicht an einer fehlenden Lebensunterhaltssicherung.
„Das sind dringend fällige Perspektiven für geflüchtete Menschen und lange gestellte Forderungen der Caritas und vieler Arbeitgeber. Was jetzt wichtig wird, ist eine flächendeckende zügige Umsetzung in den Behörden und der unbedingte Wille, die gesellschaftlichen Chancen, die im Gesetz stecken, zu nutzen“, so Pauser.
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