Stopp des „Heizungsgesetzes“ für weitere Verbesserungen nutzen

Das Bundesverfassungsgericht hat die für Freitag im Plenum des Bundestages geplante zweite und dritte Beratung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) untersagt. Dazu erklären Frank Ernst, Geschäftsführer des Bundesindustrieverbandes Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), des Fachverbandes Gebäude-Klima e. V. (FGK) und des Herstellerverbandes Raumlufttechnische Geräte e. V., sowie Robert Hild, Geschäftsführer des VDMA Allgemeine Lufttechnik:

"Der vorläufige Stopp des sogenannten Heizungsgesetzes bietet die Möglichkeit, den Gesetzentwurf in einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren gründlich zu beraten. Wir appellieren an die Bundestagsabgeordneten, die nun zur Verfügung stehende Zeit zu nutzen, um den Inhalt zu überarbeiten und weitere Verbesserungen am Gesetz vorzunehmen.

Zwei Punkte der GEG-Novelle müssen aus Sicht der TGA-Branche besonders dringend überarbeitet werden: Die im Paragraf 71p vorgesehene Verordnungsermächtigung zum Einsatz natürlicher Kältemittel in elektrischen Wärmepumpen und in Wärmepumpen-Hybridheizungen muss gestrichen werden. Hier gibt es bereits europäische Vorgaben. Ein deutscher Alleingang, der über die Vorgaben des künftigen Unionsrechts hinausginge, würde den politisch gewünschten, massiven Zubau von Wärmepumpen gefährden, da ein Großteil der auf dem Markt verfügbaren Wärmepumpen nicht mehr eingebaut werden könnte. Ein solches Handelshemmnis innerhalb des europäischen Binnenmarktes würde auch gegen EU-Recht verstoßen.

Außerdem müssen einfache und günstige Energieeffizienz-Technologien in der GEG-Novelle berücksichtigt werden: Abwärme muss auch dann als Erneuerbare Energie anrechenbar sein, wenn sie in Lüftungsanlagen über eine Wärmerückgewinnung genutzt wird. Dem vorliegenden Gesetzentwurf zufolge kann Abwärme nur dann als Erneuerbare Energie angerechnet werden, wenn sie über eine Wärmepumpe nutzbar gemacht wird − das ist weder technisch noch logisch nachvollziehbar. Die Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen ist in ihrer Funktion analog zu Wärmepumpen zu sehen und arbeitet sogar effizienter als diese."

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V.
Hinter Hoben 149
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 94917-0
Telefax: +49 (228) 94917-17
http://www.btga.de

Ansprechpartner:
Jörn Adler
Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstun
Telefon: +49 (30) 20608887-92
Fax: +49 (30) 20608887-99
E-Mail: adler@btga.de
Sabine Riethmüller
Fachverband Gebäude-Klima e. V.
Telefon: +49 (7141) 25881-14
E-Mail: presse@fgk.info
Astrid Thieme-Medinger
VDMA Allgemeine Lufttechnik
Telefon: +49 (69) 6603-1288
E-Mail: astrid.thieme-medinger@vdma.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel