Keine Kompromisse auf Kosten geflüchteter Kinder

Aktuell wird im Rat der europäischen Justiz- und Innenminister*innen über die sogenannte Krisen-Verordnung im Bereich Migration und Asyl beraten. Damit sollen in Fällen von »Krise«, »Instrumentalisierung« oder »Force Majeure« die Verzögerung von Registrierungen, die Verlängerung von Grenzverfahren sowie massive Absenkungen bei den Unterbringungs- und Aufnahmestandards an den EU-Außengrenzen möglich werden. Ausnahmen sind weder für begleitete noch unbegleitete Kinder vorgesehen.

»Wir sind schockiert, dass nach der massiven menschen- und kinderrechtlichen Kritik an den Reformplänen zum gemeinsamen europäischen Asylsystem an weitere Verschärfungen in Form der Krisen-Verordnung gedacht wird«, so Sophia Eckert, Asyl- und Migrationsex­pertin der Kinderrechtsorganisation terre des hommes. »Es darf nicht noch mehr menschenrechtliche Tabubrüche geben. Die Allgemeingültigkeit kinder- und menschenrechtlicher Verpflichtungen steht auf dem Spiel. Diese rote Linie darf nicht überschritten werden!«

Auch Teile der im Dezember 2022 zu Recht gescheiterten Instrumentalisierungsverordnung, die terre des hommes in einem öffentlichen zivilgesellschaftlichen Appell bereits damals scharf kritisierte, sollen in die Krisen-Verordnung eingehen. Diesen Appell erneuert terre des hommes nun als Teil eines Bündnisses von 55 Nichtregierungsorganisationen. terre des hommes fordert die Bundesregierung auf, im Rat gegen die Krisen-Verordnung zu stimmen und ihre Haltung vom Dezember 2022, als sie sich im Rat deutlich gegen den Inhalt der Instrumentalisierungsverordnung aussprach, zu bekräftigen. »Geopolitische Konflikte, in denen Schutzsuchende durch autoritäre Staaten instrumentalisiert werden, dürfen nicht auf dem Rücken der Betroffenen und ihrer fundamentalen Rechte ausgetragen werden«, so Sophia Eckert. »Menschen- und Kinderrechte müssen auch an den EU-Außengrenzen gelten.«

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