Laut Entwurf soll für die Abluft der Ölmühlen künftig ein weiterer Emissionsgrenzwert gelten, der nur in Deutschland, also in keinem anderen EU Mitgliedsland gilt. Um diesen sicher einzuhalten, müsste die Industrie die Abluft verbrennen, was wiederum zu höheren CO2-Emissionen führt. “Das ist der klassische deutsche Alleingang, der unsere Bemühungen hin zu klimaneutralen Ölmühlen, die bereits millionenschwerer Investitionen bedurften, torpediert. Mit dieser Doppelregulierung wird ohne Not die Wettbewerbsfähigkeit der Speiseölproduktion hierzulande aufs Spiel gesetzt. Deutsche Ölmüller sollen also weiter massive Investitionen tätigen, die alle Anstrengungen hin zu mehr Klimaneutralität niedermachen, um diese Grenzwerte einzuhalten und einen erhöhten Treibhausgasausstoß verursachen, der über steigende CO2-Preise ein weiteres Mal teuer bezahlt werden muss”, so Kleinschmit von Lengefeld.
Ölmühlen verwenden Lösungsmittel zur Extraktion von Pflanzenöl. Ähnlich wie Wasser beim Kaffeekochen wird mit Hilfe eines Extraktionsmittels das Pflanzenöl aus den Ölsaaten gewonnen. Dabei findet keine chemische Reaktion statt. Das Lösungsmittel wird im Prozess aufgefangen und immer wieder dem Kreislauf zugeführt. Ein kleiner Teil davon entweicht dabei in die Umwelt. Für diese Gesamtemissionen gelten seit Jahren Grenzwerte, die aufgrund der geringen Dosis signifikante Belastungen von Umwelt oder Gesundheit ausschließen. Diese werden nun durch die 31. BImSchV weiter verschärft.
Während die geforderte Nachverbrennung unmittelbar klimaschädlich wirkt, sollten stattdessen andere geeignete technische Lösungen gesucht und ermöglicht werden. Mit Unterstützung des Bundeswirtschaftsministeriums und einem Gesamtvolumen von über 500.000 € startet zum 1. Juli 2023 ein Forschungsvorhaben zur Minimierung der Emissionen von Lösungsmitteln bei Ölmühlen am Institut für Umwelt & Energie, Technik & Analytik.
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