Nationale Präventionskonferenz veröffentlicht zweiten Bericht

Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) hat heute ihren zweiten Präventionsbericht dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben. Darin stellt sie dar, wie sich das auf dem Präventionsgesetz basierende Engagement der Sozialversicherungsträger und der Privaten Krankenversicherung in der Gesundheitsförderung und Prävention seit dem ersten, im Jahr 2019 vorgelegten Präventionsbericht bis zum Jahr 2022 entwickelt hat.

Der Bericht illustriert, wie sich die stimmberechtigten Mitglieder der NPK für eine sozialversicherungsträgerübergreifende Zusammenarbeit und ein koordiniertes Vorgehen an den Schnittstellen ihrer Leistungsbereiche einsetzen. Zudem veranschaulicht er, dass mit den Bundesrahmenempfehlungen die Grundlage für eine Stärkung der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention gelegt wurde. Tragfähige Strukturen und Kooperationen auf Landesebene wurden unter dem Dach der Landesrahmenvereinbarungen ausgeweitet. Im Bericht wird deutlich, dass sich diese Strukturen unter den veränderten Rahmenbedingungen der COVID-19-Pandemie bewährt haben.

Erfolgreiche Präventionsstrategie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
„Der zweite Präventionsbericht zeigt, dass es gelungen ist, die Präventionsstrukturen in Deutschland zu verstetigen und dass dadurch Prävention erfolgreich umgesetzt werden kann“, hebt Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund, hervor. „Im Zusammenspiel der Akteure konnten Aktivitäten erfolgreich fortgesetzt und somit die Prävention und Gesundheitsförderung, trotz der Einschnitte und Herausforderungen während der COVID-19-Pandemie, vorangebracht werden. Die Ausgaben von 14,607 Mrd. EUR im Jahr 2020 sowie vielfältige Aktivitäten und Kooperationen verdeutlichen das Engagement und die Verantwortung der Sozialversicherungsträger in Prävention und Gesundheitsförderung“, so Brigitte Gross.

Auswirkungen der Pandemie auf die Gesundheitsförderung
Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, weist auf die Probleme bei der Gesundheitsförderung und Prävention durch die COVID-19-Pandemie hin. Trotz erheblicher Einschränkungen hätten viele Gesundheitsförderungs- und Präventionsangebote aber weiter stattfinden können, weil die Sozialversicherungsträger praktikable und kreative Lösungen für die Umsetzung unter den erschwerten Bedingungen gefunden haben. Die COVID-19-Pandemie habe aber auch noch einmal ganz deutlich gemacht: „Sozial benachteiligte Gruppen sind besonders von gesundheitlichen Nachteilen betroffen, aber gleichzeitig oft schwer für Gesundheitsförderung und Prävention erreichbar. Ihr volles Potenzial wird die Präventionsstrategie nur ausschöpfen können, wenn Gesundheit als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern verankert ist. Und wenn über die Sozialversicherungsträger hinaus endlich auch alle übrigen Akteure – insbesondere Länder und Kommunen – ihre gesundheitsfördernden Aufgaben verbindlich wahrnehmen“, betont Kiefer.

Psychische Belastung verringern, Beschäftigte und Betriebe stärken
Fachkräftemangel, Energieknappheit, technologischer Umbruch – die Krisen unserer Zeit prägen auch die Arbeitswelt. „Ziel der Prävention muss es daher sein, arbeitsbezogene Belastungen zu verringern und die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu fördern“, so Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV, Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Der Königsweg dorthin führe über eine Unternehmenskultur, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in den Mittelpunkt stelle. Angestrebt werde unter anderem, die Zahl der Betriebe zu erhöhen, die ihre Gefährdungsbeurteilung durchführen und dabei auch die psychische Belastung berücksichtigen. „Um die Betriebe optimal auf diesem Weg zu unterstützen, gehen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung gemeinsam und abgestimmt vor. Erhöhen könnte sich die Durchschlagskraft dieser Bemühungen, wenn man auch auf Ebene der Bundesregierung zu einem abgestimmten Vorgehen der Ministerien finden würde“, stellt er heraus.

Klimawandel stellt Prävention vor neue Herausforderungen
Nicht zuletzt hat der Klimawandel zunehmend Auswirkungen auf die Gesundheitsförderung und Prävention. Dieser werde dazu führen, dass alle maßgeblichen Protagonisten im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention verzahnter zusammenarbeiten müssen, um die daraus resultierenden Herausforderungen zu meistern, so Arnd Spahn, Vorstandsvorsitzender der SVLFG. „Die in der NPK erfolgte erste Auseinandersetzung bietet aus meiner Sicht eine sehr gute Grundlage dafür. Sollte ein politikfeldübergreifendes Handeln nicht erfolgen, werden insbesondere die Schwachen in den Lebens- und Arbeitswelten die Leidtragenden sein“, mahnt Spahn an.

Möglichkeiten digitaler Gesundheitsförderung
Wie in vielen anderen Lebensbereichen auch, wirkte die COVID-19-Pandemie als Katalysator für die Digitalisierung vieler Angebote der Prävention und Gesundheitsförderung. Damit verbunden sind neue Herausforderungen, aber vor allem auch neue Chancen, betont Dr. Timm Genett, Geschäftsführer im PKV-Verband: „Wenn Gesundheitsförderung und Prävention auf der Höhe der Zeit wirken sollen, werden sie sich auch digitaler Instrumente bedienen müssen. Und die Prävention in Lebenswelten wird diese als zunehmend hybriden Lebensraum begreifen müssen. Denn schließlich geht es für uns als Mitglieder der NPK um die Frage, wie wir in unserer alternden Gesellschaft die Versorgungslasten durch Prävention beherrschbarer machen.“

Den zweiten NPK-Präventionsbericht finden Interessierte im Internetauftritt der NPK unter www.npk-info.de.

Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) wurde mit dem am 25.07.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Gesund-heitsförderung und Prävention eingeführt. Ihre Aufgabe ist es, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und fortzuschreiben (§§ 20d und 20e SGB V). Träger der NPK sind die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung, vertreten durch ihre Spitzenorganisationen: GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Kranken- und Pflegekassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie bilden die NPK als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Absatz 1a SGB X. Der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. ist seit 2017 stimmberechtigtes Mitglied der NPK. Weitere Informationen zur NPK finden Sie unter www.npk-info.de.

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