Schwache E-Auto-Batterie: Wann sinkende Reichweite ein Garantiefall ist

Moderne E-Auto-Antriebsbatterien halten normalerweise die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs stand: Bei den meisten aktuellen Modellen sind sie für eine Laufleistung von etwa 800.000 Kilometern ausgelegt. Trotzdem kann es vorkommen, dass die Reichweite eines Elektroautos mit der Zeit oder plötzlich erheblich nachlässt, was auf einen schadhaften Antriebsakku hinweisen kann. Wie mit einem Reichweitenverlust umzugehen ist und wann die Herstellergarantie greift, erläutert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter.

Die Restkapazität ist entscheidend

Ein Reichweitenverlust bedeutet nicht immer einen Defekt. Die Reichweite eines Elektroautos ist von verschiedenen Faktoren abhängig und kann kurzzeitig schwanken. Beeinflusst wird sie beispielsweise vom Energieverbrauch im Auto, vom Fahrverhalten und von der Temperatur. Dass die Akkukapazität auch bei idealen Bedingungen nicht langfristig auf Neuwagenniveau bleibt, ist ebenfalls normal: Wie bei einem Smartphone oder einem Laptop verliert auch der Antriebsakku eines E-Autos mit der Zeit einen Teil seiner Leistungsfähigkeit. Der dauerhafte, aber normale Kapazitätsverlust der Batterie wird einerseits durch das Laden und Entladen verursacht. Gerade im ersten Jahr leidet die Batteriegesundheit häufig etwas stärker als in den folgenden Jahren. Andererseits kommt es auch durch bloße Alterung zu Verschleißerscheinungen – selbst dann, wenn kaum oder gar nicht gefahren wird. Sinkt die Reichweite im Vergleich zum Auslieferungszeitpunkt jedoch dauerhaft unter 70 oder 80 Prozent – je nach Modell und Garantiebedingungen – ist die Batterie womöglich ein Garantiefall. Hinweis: Eine gesunkene Akkukapazität ist kein Komplettdefekt – durch den bloßen Reichweitenverlust entstehen keine Folgeschäden.

Garantiebestimmungen beachten

Die meisten Autohersteller geben auf die E-Auto-Antriebsbatterie eine gesonderte Garantie: Kann der Akku innerhalb von acht Jahren oder 160.000 Kilometern Laufleistung nur noch weniger als 70 oder 80 Prozent seiner Ursprungskapazität speichern, kann es sich um einen Garantiefall handeln. Gibt es Indizien dafür, dass die Batterie derart verschlissen sein könnte, lohnt es sich, beim Hersteller die tatsächliche Restkapazität ermitteln zu lassen. Ist der Hersteller nicht zur Mithilfe bereit, kann eine Überprüfung der Batterieleistung mittlerweile für rund 100 Euro von mehreren Anbietern durchgeführt werden. ACE-Tipp: Achtung, bei kurzer Garantielaufzeit oder ab 150.000 gefahrenen Kilometern empfiehlt es sich besonders, die Akkukapazität im Auge zu behalten und im Zweifelsfall überprüfen zu lassen, um bei Bedarf die Garantie noch nutzen zu können.

Die Garantiebestimmungen sollten E-Autofahrende genau kennen, empfiehlt der ACE. Bei Kauf eines Neufahrzeugs sollten Käufer und Käuferinnen sich alle Unterlagen, die die Garantie betreffen, aushändigen lassen und sie aufmerksam lesen. Denn einige Hersteller weichen von den üblichen acht Garantiejahren ab und gewähren nur fünf oder gar drei Jahre Garantie auf die Batterie, aber auch zehn Jahre, 250.000 Kilometer und mehr sind möglich. Häufig ist die freiwillige Herstellerleistung jedoch an rigorose Anforderungen geknüpft, gegen die man im Alltag schnell verstößt: Wurden Hinweise aus der Bedienungsanleitung nicht beachtet, kann die Garantie hinfällig werden, ebenso können Änderungen am Fahrzeug die Garantie aushebeln. Meist betreffen die Garantiebedingungen das Ladeverhalten. Das heißt im Umkehrschluss: Wer nicht lädt, wie der Hersteller es vorgibt, riskiert Garantie-Einschränkungen. So kann der Hersteller beispielsweise vorgeben, wie häufig an Schnellladesäulen geladen werden darf. Hinweis: In der Regel speichert oder übermittelt das Auto automatisch Informationen zum Ladeverhalten.

Vorsorgliche Dokumentation hilft im Garantiefall

Um im Garantiefall gut vorbereitet zu sein, sollten bestenfalls auch Aussagen in Werbebroschüren oder Screenshots von Anzeigen gespeichert werden. Zusicherungen des Verkaufenden halten Kaufinteressenten zudem am besten schriftlich fest und lassen sich diese mit einer Unterschrift bestätigen. Beim Gebrauchtwagenkauf geht die klassische, fahrzeuggebundene Herstellergarantie auf den neuen Käufer oder die Käuferin über. Achtung: Selbst, wenn laut Garantielaufzeit und Laufleistung die Garantie noch besteht – ob alle Garantiebedingungen des Herstellers vom Vorbesitzer eingehalten wurden, lässt sich nur schwer nachvollziehen. Zwar deuten ein gepflegtes Serviceheft und eine möglichst hohe Restkapazität des Akkus darauf hin, das bisherige Ladeverhalten aber bleibt beispielsweise unklar. Um das Risiko abzumildern, bei einem Akkuschaden auf den Kosten sitzen zu bleiben, empfiehlt der ACE, sich die Garantiebedingungen des Herstellers genau anzusehen. Vom Autoverkäufer oder von der -verkäuferin sollte man sich schriftlich exakt bestätigen lassen, dass alle Garantiebedingungen des Herstellers bis zum Zeitpunkt des Verkaufs eingehalten wurden.

Wer letztlich die Kosten für eine Batteriereparatur trägt, ist immer individuell zu klären und ist nicht zuletzt stark von der Kulanz des Herstellers abhängig. ACE-Rechtstipp: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann im Zweifelsfall von Vorteil sein. Ob die Inanspruchnahme der Garantie oder eine Mangelbeseitigung durch den Verkäufer oder die Verkäuferin abgedeckt ist und ob Ansprüche gegen den Hersteller aufgrund besonderer Garantien eingeschlossen sind, gilt es jedoch in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen individuell zu prüfen.

Reparatur statt Kompletttausch

Der Akku ist die teuerste Komponente beim E-Auto: Der Kompletttausch kostet je nach Automodell mehrere Tausend bis mehrere Zehntausend Euro. Auch wenn die Garantie greift, werden jedoch selten neue Batterien verbaut. Denn häufig ist der Batterietausch gar nicht notwendig. In der Regel bietet sich stattdessen eine kostengünstigere Reparatur an, bei der nur die defekten Zellen in der Batterie ausgetauscht werden.

Die Kosten für eine Reparatur variieren je nach Art des Defektes, fallen aber in der Regel geringer aus als jene für den Kompletttausch der Batterie. Wer nicht mehr von der Garantie profitieren kann, sollte deshalb einen Fachbetrieb aufsuchen, der sich auf die Reparatur von Batterien spezialisiert hat. Auch beim Hersteller selbst kann man eine Reparatur auf eigene Kosten anfragen – bestenfalls mit Kostenvoranschlag, um verschiedene Angebote vergleichen zu können.

Weitere Informationen

>> ACE-Praxistest: Nach Jahren nur geringe Einbußen der Akkuleistung

>> Ratgeber: E-Auto fahren und nutzen

>> E-Autos batterieschonend laden und Reichweite erhalten

>> Gebrauchte E-Autos: Batteriegesundheit vor dem Kauf unbedingt überprüfen

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