„Für Studierende, die bis 29 Jahre alt und kinderlos sind, steigt ab 1. Juli 2023 der Beitrag zur Pflegeversicherung von 27,61 auf 32,48 Euro im Monat. Für Studierende ab 30 steigt der Beitrag von 38,48 auf 45,27 Euro im Monat. Das mag nach nicht sehr viel Geld aussehen, aber gerade für die 37% der Studierenden, die mit weniger als 800 Euro im Monat auskommen müssen, kann die Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge das ohnehin prekäre Budget weiter strapazieren.
Gerade beim BAföG erhöht sich der Handlungsdruck, denn es berücksichtigt diese Beitragserhöhung nicht. Der BAföG-Pflegeversicherungsbeitrag verharrt bei 28 beziehungsweise 38 Euro im Monat. Heißt: Die BAföG-geförderten, kinderlosen Studierenden müssen die erhöhten Pflegeversicherungsbeiträge vorerst aus dem – ohnehin zu knapp bemessenen – BAföG-Grundbedarf von 452 Euro im Monat bestreiten.
Einmal mehr zeigt sich, wie dringend nötig eine automatische Anpassung der BAföG-Bedarfssätze auch an solche Beitragserhöhungen wäre. Wir als Deutsches Studierendenwerk fordern das seit langem, und das ist auch seit einem Jahr ausdrücklicher Auftrag des Deutschen Bundestags an die Bundesregierung. Sie darf beim BAföG auf keinen Fall die Hände in den Schoß legen.“
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