Stellungnahme Wärmeplanung: Wärmewende durch verpflichtende kommunale Wärmeplanung voranbringen

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat seine Stellungnahme zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) eingereicht. Er begrüßt darin insbesondere die angelegte verpflichtende systematische Wärmeplanung auf kommunaler Ebene. „Für die Dekarbonisierung der Wärmenetze und das Gelingen der Wärmewende ist die Kommunale Wärmeplanung ein überfälliger Schritt, den vergangene Regierungen verschleppt haben. Deswegen muss jetzt alles gleichzeitig im Wärmesektor passieren“, kommentiert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. „Sie muss in Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) allerdings so angepasst werden, dass die Anforderungen an die Kommunen aufgrund der Leitplanken für das GEG stemmbar sind.”

„Die Anerkennung von Erneuerbaren Wärmeerzeugern als im überragenden öffentlichen Interesse liegend ist eine zentrale Maßnahme für das Vorankommen der Wärmewende, dem nun entsprechende Erleichterungen folgen müssen“, so Peter weiter. Dazu gehöre die bauplanungsrechtliche Privilegierung von Solar-, Geothermie- und Biogasaufbereitungsanlagen. Auch die Einführung einer ordnungsrechtlichen Pflicht zum Einsatz Erneuerbarer Energien in Wärmenetzen sei zu begrüßen. „Die ambitionierten Herausforderungen für die Dekarbonisierung von Gebäuden und Industrie erfordern gleichermaßen Ordnungsrecht, finanzielle Förderung sowie marktwirtschaftliche Anreize wie ein Konzept zur CO2-Bepreisung.“

Die im Gesetz formulierten Zielvorgaben ließen sich nur erreichen, wenn das Potenzial der gesamten Bandbreite Erneuerbarer Technologien genutzt würde. „Die im Gesetz vorgesehenen starken Restriktionen für den Einsatz von Biomasse werden der Dekarbonisierung des Wärmesektors und dem notwendigen Ausbau der Nah- und Fernwärme nicht gerecht. Entsprechende Regelungen sollten gestrichen werden, denn sonst verlängert sich hier der Einsatz von fossilen Energieträgern“, so Peter weiter. Konkret ginge es darum, Biomassedeckel zu streichen, denn pauschale Begrenzungen verhinderten den Einsatz nachhaltiger Biomasse an geeigneten Orten. „Das entspricht auch dem Grundgedanken der Leitplanken zum GEG, nach dem alle Erneuerbaren Wärmetechnologien gleich zu behandeln sind und diskriminierende technische Anforderungen gestrichen werden sollen”, so Peter abschließend.

Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 (30) 275817-00
Telefax: +49 (30) 275817020
http://www.bee-ev.de

Ansprechpartner:
Friederike Treuer
Telefon: +49 (30) 2758170-16
Fax: +49 (30) 2758170-20
E-Mail: presse@bee-ev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel