Zumeldung: Flickenteppich und Attentismus

Die Spitzen der Regierungskoalition haben sich gestern auf einen Kompromiss zum Gebäudeenergiegesetz geeinigt: Der Entwurf, der stärker auf Wärmenetze setzt und längere Übergangsfristen vorsieht, soll noch diese Woche im Bundestag beraten werden. Dazu erklärt Stefan Bolln, der Bundesvorsitzende des Energieberatendenverbands GIH:

„Dass das Gesetz noch vor der Sommerpause ins parlamentarische Verfahren geht, ist eine gute Sache. Unbestreitbar ist auch, dass Wärmenetze ein wichtiges Instrument für die Energiewende sind – vor allem in dicht besiedelten Ballungsräumen. Der nun gefundene Kompromiss, der ja in vielen Fällen den Einbau von Gasheizungen bis 2028 erlaubt, bedeutet jedoch eine erhebliche Verschleppung. Außerdem droht ein bundesweiter Flickenteppich: Ob ein Fernwärmeanschluss, eine Wärmepumpe oder gar eine andere Heiztechnologie die richtige Lösung ist, hängt wesentlich von meist noch nicht abgeschlossenen Planungen einzelner Kommunen ab.

Dies birgt zwei Gefahren: Zum einen könnten Hausbesitzer:innen die lange Übergangsfrist als letzten Freischuss für eine Gasheizung verstehen – was sich freilich in Anbetracht der zu erwartenden CO2-Preise als Kostenfalle entpuppen kann. Zum anderen dürfte die noch über mehrere Jahre fehlende Planungssicherheit Attentismus motivieren: Solange nicht klar ist, welche Heizung am konkreten Standort am besten geeignet ist, wird erstmal abgewartet.

Ein Problem, vor dem auch wir als Energieberater stehen werden: Dass der neue Entwurf für jeden Heizungstausch ab 2024 eine Beratung vorsieht, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und eventuelle Unwirtschaftlichkeit hinweist, ist vom Grundsatz her vollkommen richtig. Aber was soll man seinen Kunden unter solch unklaren Bedingungen raten?  Bei Sanierungen könnte der Ansatz darin bestehen, sich zunächst durch Maßnahmen an der Gebäudehülle auf die Senkung des Energieverbrauchs zu konzentrieren – was ja sowieso immer an erster Stelle stehen sollte – und mit dem Heizungstausch so lange zu warten, bis die Kommune ihre Pläne klar hat. Was nicht das ist, was der Gesetzgeber eigentlich will, aber das, was er mit seinem Kompromiss fast schon zwangsläufig produziert.“

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