Bei dem vorliegenden Vorschlag handelt sich um eines der umfangreichsten Beschränkungsdossiers seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung. Es umfasst etwa 10.000 verschiedene PFAS-Stoffe und zielt darauf ab, die Verwendung aller PFAS sowie das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Erzeugnissen in der EU weitestgehend zu verbieten. (Zeitlich begrenzte) Ausnahmen soll es lediglich für ausgewählte Verwendungen geben, wie in etwa für Arzneimittel oder Pflanzenschutzmittel.
Hintergrund ist, dass PFAS vermehrt in der Umwelt auftreten und die EU die Gefahr sieht, dass diese Verbindungen Umwelt und Gesundheit schädigen könnten. Wissenschaftlich bewertet wird der Vorschlag von den Ausschüssen der ECHA für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC). In dem Zusammenhang wurde am 22. März 2023 eine sechsmonatige Konsultation eröffnet, die bis zum 25. September 2023 läuft. Daran können sich alle betroffenen Firmen, Verbände, Organisationen, Privatpersonen oder Behörden beteiligen. Da die Ausschüsse ihre Stellungnahmen auf den im Vorschlag enthaltenen Informationen und auf den bei der Konsultation eingegangenen Kommentaren aufbauen, empfiehlt der ZVO betroffenen Unternehmen, sich direkt an der Konsultation zu beteiligen.
Wichtig wären bei der Beteiligung möglichst konkrete Angaben zum Beispiel zu:
- Art der Verwendung der jeweiligen PFAS-Substanzen
- Ökonomischer und gesellschaftlicher Nutzen
- Vorgenommene PFAS-Emissionsschutzmaßnahmen
- Sozio-ökonomische Auswirkungen einer totalen Beschränkung für das Unternehmen/die Lieferkette/den Wirtschaftszweig/die gesamte Wirtschaft
- Erfahrungen bei der Suche nach möglichen Alternativen
Die Betroffenheit und das Substitutionspotenzial einzelner Produktsektoren werden in der Datei „Annex XV report“ ab Seite 99 bis Seite 156 betrachtet.
Ihre Rückmeldung können Sie auf der entsprechenden Webseite der ECHA über den Button „Give Comments“ oder direkt über den folgenden Link abgeben.
Der ZVO bittet zusätzlich darum, eine Kopie Ihres Kommentars an m.zimmer(at)zvo.org zu senden, sodass er diese in die Stellungnahme des ZVO, des CETS und in die weitere Verbandsvertretung mit einfließen lassen kann.
Besonders wichtig ist eine ausführliche Begründung (inklusive Nachweise) der Notwendigkeit weiterer dringend benötigter Ausnahmen für den jeweiligen Anwendungsbereich. Die Konsultation besteht aus zehn konkreten Fragen (auf Englisch) und der Möglichkeit, vertrauliche oder nicht vertrauliche Dokumente hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass alle nicht-vertraulichen Angaben veröffentlicht werden.
Wichtig: Wenn PFAS-Anwendungen nicht als (zeitlich befristete) Ausnahme im Dossier-Entwurf aufgeführt sind, steht zu befürchten, dass diese nach Inkrafttreten der Beschränkung und einer Übergangszeit von 18 Monaten vollständig verboten sein werden. Eine Prüfung der individuellen Betroffenheit ist daher wichtig und sollte im Rahmen der öffentlichen Konsultation hinterlegt werden.
Als Hilfestellung für eine erfolgreiche Stellungnahme kann Ihnen ein Leitfaden der DIHK zur Beteiligung an der Konsultation dienen. Sie finden ihn hier.
Zur Rücksprache stehen wir gern zur Verfügung.
Zentralverband Oberflächentechnik e.V.
Giesenheide 15
40724 Hilden
Telefon: +49 (2103) 2556-21
Telefax: +49 (2103) 2556-25
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E-Mail: b.spickermann@zvo.org