Keine separate Kündigung einer Garage

Der Vermieter einer Wohnung, der mit dem Mieter zugleich einen separaten Vertrag über die Anmietung einer auf demselben Grundstück gelegenen Garage abschließt, kann den Garagenmietvertrag nicht separat kündigen. Dies hat laut ARAG Experten das Amtsgericht Hanau entschieden und eine Klage auf Rückgabe abgewiesen. Der Garagenmietvertrag bilde mit dem Mietvertrag über die Wohnung eine Einheit, so die Begründung des Gerichts (Az.: 32 C 172/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Hanau .
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