Insbesondere mit dieser Programmvariante soll die biologische Vielfalt im Ackerbau und damit eine besonders nachhaltige Landbewirtschaftung gefördert werden. Interessierte Landwirte können den Antrag und ein Informationsblatt beim Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum, Tel. 06641 – 977 3500 oder 06631 – 792 700, anfordern.
Eine Vielzahl von bestehenden HALM-Verpflichtungen (Ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Blühflächen, usw.) laufen zum Ende dieses Jahres aus, weshalb davon betroffene Betriebe jetzt einen neuen Antrag bis zum 1. Oktober stellen müssen, sofern sie weiter teilnehmen möchten.
Das ganze HALM-Programm dient der Förderung einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung. Mit den darin angebotenen Fördermaßnahmen soll ein Beitrag zur Erfüllung der Ziele in den Bereichen Biologische Vielfalt, Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie bei der Erhaltung der Kulturlandschaft geleistet werden. „Für die entstehenden zusätzlichen Kosten oder den Ertragsverzicht in Folge dieser besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung müssen die Landwirte einen finanziellen Ausgleich erhalten“, so Jens Mischak abschließend. „Diesen Ausgleich leistet das hessische HALM-Programm.“
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