Ersatzteile im Internet: Darauf sollte man achten

Worauf müssen Kunden achten, wenn sie Autoersatzteile in Onlineshops günstiger einkaufen wollen? Die Zeitschrift auto motor und sport hat die wichtigsten Punkte in ihrer neuen Ausgabe zusammengefasst.

Preis: Das Internet bietet die Möglichkeit, die Ersatzteilpreise einfach zu vergleich. Doch vorsichtig sollte man sein, wenn Preise mehr als 50 Prozent unter dem offiziellen Ladenpreis liegen. Ist der Shop seriös, in welchem Land liegt er, kann er das Ersatzteil liefern?

Fake-Shops: Gerade bei unbekannten Shops sollte man aufpassen. So kann man Fakeshops über das Portal www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder ausfindig machen. Man sollte darauf achten, wo ein Shop seinen Sitz hat, ob er eine Kontakt- und Rücksendeadresse angegeben hat, wie die Widerrufsbelehrung gestaltet ist und zu welchen Konditionen der Online-Shop die Ware zurücknimmt. Auch wichtig: Zahlen Sie nicht per Vorkasse – das kann die Rückerstattung erschweren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband empfiehlt, vorab im Internet zu recherchieren, ob andere Verbraucher mit den Shops Probleme hatten.

Widerrufsrecht: Gerade bei Online-Käufen genießt der Kunde mehr Rechte als der Käufer im Laden. Er schließt nämlich einen Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz, der ihm erlaubt, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware den Kauf zu widerrufen – vergleichbar mit dem Umtausch. Der Kunde sendet die Ware zurück und bekommt den Kaufpreis erstattet. Gerne beschneiden Shops den Verbrauchern die Widerrufsmöglichkeit, indem die Kontaktaufnahme erschwert, aktiv vom Widerruf abgehalten oder anstelle der Rücknahme ein Preisnachlass geboten wird. All das müssen sich Kunden nicht gefallen lassen. Das gilt jedoch nur bei Käufen von einem gewerblichen Händler. Privatpersonen, die im Internet etwas verkaufen, müssen die Ware nicht zurücknehmen.

Reklamationen: Der Verkäufer haftet für den Zustand der Ware. Wenn ein Online-Händler bei einer Reklamation an den Hersteller verweist, sollte man widersprechen, denn innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ist der Verkäufer der Ansprechpartner. Übrigen gilt diese Regel auch bei preisreduzierter Ware. Bei einem Mangel kann man Nachbesserung verlangen.

Redakteur: Henning Busse

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