Vertragspartner in Baden-Württemberg einigen sich auf Vergütung für Covid-Impfung

Die Verbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg haben sich auf eine Vergütungsvereinbarung für die Covid-Impfungen und für weitere Impfungen verständigt.

Erforderlich wurde diese Vereinbarung, nachdem die Covid-Impfung seit Anfang April keine Leistung des Bundes mehr ist, sondern in den Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wurde. Damit übernehmen auch die Krankenkassen künftig die Vergütung dieser Leistung.

Es wurde ein Gesamtpaket abgeschlossen, welches neben einer Vergütung für die COVID-19-Impfungen auch eine rückwirkende Vergütungserhöhung der Schutzimpfungen gegen Influenza und Hepatitis B zum 1. April 2023 vorsieht, die 2024 noch einmal angehoben wird. In diesem Jahr können die Ärztinnen und Ärzte dabei für die Impfungen gegen Hepatitis und Influenza 9,50 Euro pro Impfung berechnen, für die Covid-Impfung durch den erhöhten Dokumentationsaufwand und den Mehraufwand bei der Impfstoffbestellung 15,50 Euro. Ab 2024 erhöhen sich Beträge jeweils um 0,50 Euro. Die Zuschläge werden so lange vergütet, wie es den Mehraufwand im Zusammenhang mit den COVID-19-Schutzimpfungen gibt.

Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind, kommentierte das Ergebnis: „Wir glauben, dass damit ein Ergebnis erzielt wurde, das für alle Beteiligten in der Gesamtschau zufriedenstellend ist. Für die Ärztinnen und Ärzte ist die erhöhte Vergütung für Grippe-Schutzimpfungen ein zusätzlicher Anreiz in einem für die Versorgung so wichtigen Bereich.“

Für den Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, Michael Mruck, „zeigt die Einigung, dass sich die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen immer wieder bewährt. Die Politik erwartet von uns, dass wir unseren Aufgaben gerecht werden und mit unseren Partnern Lösungen finden. Das funktioniert in Baden-Württemberg sehr gut. Denn uns ist es gelungen, sehr pragmatisch ein Ergebnis in einer schwierigen Frage zu erzielen, ohne dass ein Schiedsverfahren eingeleitet werden musste.“

Der Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Karsten Braun, sieht es positiv an, dass die Einigung über die eigentliche Covid-Impfung hinausgeht. „Wir haben ein größeres Rad gedreht, als zwingend erforderlich gewesen wäre, indem wir uns auch über die Influenza- und die Hepatitis B-Impfung verständigt haben. Ich bin froh, dass wir daher die Verbesserung der Versorgung in einem größeren Rahmen in den Vordergrund gestellt haben und dieses Thema in einer konstruktiven und vertrauensvollen Atmosphäre abhandeln konnten.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 7875-0
Telefax: +49 (711) 7875-3274
http://www.kvbawue.de

Ansprechpartner:
Kai Sonntag
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (711) 7875-3419
E-Mail: kai.sonntag@kvbawue.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel