Stadler beteuerte über Jahre seine Unschuld im Abgasskandal
Ex-Audi-Chef Rupert Stadler behauptete über Jahre hinweg seine Unschuld und hielt in dem seit zweieinhalb Jahren laufenden Prozess am Landgericht München II zunächst daran fest. Die Wirtschaftsstrafkammer schätzte jedoch vorläufig ein, dass Stadler spätestens im Juli 2016 erkannt haben dürfte, dass die Abgaswerte manipuliert worden sein könnten. Obwohl er die Angelegenheit hätte untersuchen und die Handelspartner informieren müssen, ließ er den Verkauf der Autos bis Anfang 2018 weiterlaufen. Das Gericht hatte früh durchblicken lassen, dass ihm eine Freiheitsstrafe wegen Betrugs durch Unterlassen bevorsteht – bei einem umfassenden Geständnis und einer Zahlung von 1,1 Millionen Euro könnte diese jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Diesem Deal hat jetzt Stadler zugestimmt. Nach der getroffenen Vereinbarung will das Gericht Stadler zu einer Freiheitsstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren verurteilen. Die Bewährungszeit wird drei Jahre betragen, so ein Stadler-Anwalt nach Medienberichten. Die Auflage zur Bewährung besteht darin, dass gemeinnützige Einrichtungen unterstützt werden müssen.
Der frühere Chef der Audi-Motorenentwicklung und Porsche-Vorstand, Wolfgang Hatz, und zwei seiner leitenden Ingenieure hatten bereits zugegeben, dass sie die Ausgestaltung der Motor-Software veranlasst haben. Mit unzulässigen Abschalteinrichtungen konnten die Autos zwar auf dem Prüfstand die Stickoxid-Grenzwerte einhalten, aber nicht auf der Straße. So wollten die Autobauer den aufwendigen nachträglichen Einbau größerer Adblue-Tanks für die Abgasreinigung vermeiden.
Rupert Stadler war 2007 zum Chef der Ingolstadter VW-Tochter Audi ernannt worden, als Nachfolger von Martin Winterkorn, der damals an die Konzernspitze nach Wolfsburg wechselte. Stadler saß ab Juni 2018 wegen Verdunkelungsgefahr vier Monate lang in Augsburg in Untersuchungshaft, bis zu seinem Rücktritt als Audi-Chef und VW-Vorstandsmitglied. Er hatte bereits einen zivilrechtlichen Vergleich mit dem Volkswagen-Konzern geschlossen und aufgrund von Pflichtverletzungen 4,1 Millionen Euro an seinen früheren Arbeitgeber gezahlt.
Fazit: Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stellt das angekündigte Geständnis ein bedeutender Fortschritt bei der Aufklärung des Dieselskandals dar. Gerade vor dem Hintergrund des jüngsten EuGH-Urteils, das die Erfolgsaussichten von Dieselklagen massiv verbessert, sind die Geständnisse im Stadler-Prozess ein weiterer verbraucherfreundlicher Pluspunkt in den Dieselverfahren. Der Beweis für das betrügerische und sittenwidrige Handeln der Verantwortlichen ist damit erbracht. Die Abgasmanipulationen betreffen nicht nur Audi, sondern auch andere Automobilhersteller wie VW und Mercedes. Die illegalen Abschalteinrichtungen wurden eingesetzt, um die strengen Abgasnormen zu umgehen. Dies hatte jedoch zur Folge, dass die betroffenen Fahrzeuge bei Tests deutlich niedrigere Emissionswerte aufwiesen als im normalen Betrieb auf der Straße. In der Folge entstand ein massiver Imageschaden für die betroffenen Unternehmen und für die gesamte Automobilindustrie.
Verbraucherfreundliche Entwicklung am Europäischen Gerichtshof
Der Tag der Wahrheit im Diesel-Abgasskandal rückt für Automobilindustrie und Verbraucher näher. Am 8. Mai 2023 verhandelt der Bundesgerichtshof über drei Dieselklagen im Abgasskandal und erörtert eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023. Der EuGH hatte in einem Mercedes-Verfahren generell die Hürden für erfolgreiche Dieselklagen erheblich gesenkt. Bereits Fahrlässigkeit genügt aus Sicht des EuGH für die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal (Az.: C-100/21). Der BGH verlangt bisher den Nachweis eines vorsätzlichen und sittenwidrigen Handelns.
Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht Schleswig am 20. Februar 2023 das Software-Update zum VW-Skandalmotor EA189 für illegal erklärt, da es ein Thermofenster enthält, das die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur ausschaltet. Der EuGH hat diese Thermofenster ebenfalls als illegal eingestuft. Verbraucher sollten daher schnell Klage gegen den Fahrzeughersteller ihres Diesels einreichen, ehe es zu Stilllegungen kommt. Die Veröffentlichung der Bosch-Papers durch die Deutsche Umwelthilfe hat zudem gezeigt, dass alle Hersteller Abschalteinrichtungen bestellt haben, um die gesetzlichen Abgasnormen zu umgehen. Verbraucher stehen Schadensersatz zu, da die Fahrzeuge nicht genehmigungsfähig sind und ihnen enorme Geldeinbußen drohen.
Fazit: Vom Diesel-Abgasskandal betroffene Verbraucher müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von 37 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Erb-, Versicherungs-, Sozial-, Wohn- und Mieteigentums- , Handels- und Gesellschafts- sowie Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.
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