Zunächst ist festzuhalten, dass es eine unternehmerische Entscheidung bleibt, wie lange und an wie vielen Tagen in der Woche im Betrieb gearbeitet wird. Den Rahmen hierfür geben das Arbeitszeitgesetz und der jeweilige Tarifvertrag.
Betrieblich ist eine 4-Tage-Woche ja auch heute schon möglich und wird auch in Abstimmung zwischen dem Inhaber und der Belegschaft in einigen Betrieben praktiziert.
Aber nicht in jedem Unternehmen lässt sich dies ohne weiteres realisieren, denn die Umsetzung ist organisatorisch kompliziert und erfordert neue Arbeitszeitmodelle. Oftmals fehlt es schlicht und ergreifend auch an den zusätzlichen Arbeitskräften, um die durch die 4-Tage-Woche entstehende Produktionslücke zu schließen.
Gar nicht geht ein voller Lohnausgleich, der ja bedeutet, dass die Arbeitskräfte das gleiche Geld wie bei einer 5-Tage-Woche erhalten, aber dafür nur noch vier Tage – also entsprechend weniger – arbeiten müssen. Eine dadurch eintretende Steigerung der Personalkosten ist von den Unternehmen nicht zu verkraften.
Was die Betriebe wirklich brauchen, ist mehr Flexibilität im Arbeitszeitrecht, um konkurrenzfähig mit Mitbewerbern aus dem Ausland zu bleiben! So muss man weg von der Tagesbetrachtung von 10 Stunden täglicher Höchstarbeitszeit hin zu einer wochenweisen Betrachtung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, die entweder an sechs, fünf oder eben an vier Wochentagen abgeleistet werden kann.
„Wenn die Notwendigkeiten und Gegebenheiten im Unternehmen und die gesetzliche sowie tarifliche Grundlage es erlauben, die Beschäftigten es ebenfalls möchten und dadurch weder eine Verteuerung der Personalkosten noch ein Produktivitätsverlust eintritt, spricht nichts gegen die Einführung einer 4-Tage-Woche“, so der Tarifausschussvorsitzende im bayerischen Metallhandwerk Hannes Müssel.
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