Das Gericht hat schon allein den Antrag des Klägers fehlinterpretiert und behauptet, dass dieser sich gegen eine „genderneutrale Sprache“ allgemein richte – dabei war sie ganz ausdrücklich nur gegen die umstrittene Genderschreib- und -sprechweise gerichtet, die von der amtlichen Rechtschreibung abweicht. Dass sowohl der „Rat für deutsche Rechtschreibung“ als auch die „Gesellschaft für deutsche Sprache“ zwar die gendersensible Sprache als berechtigte Forderung ansehen, aber abweichende Schreibweisen wie Gendersternchen und Doppelpunkte als problematisch befinden, die zu unterlassen sind, lässt das Gericht unberücksichtigt.
Der Kläger und der VDS begrüßen allerdings auch einen Teil des Urteils und sehen darin sogar einen Teilsieg: In der bisherigen medialen Berichterstattung zur Entscheidung des VG Berlin ist untergegangen, dass das VG ganz eindeutig festgestellt hat, dass die amtliche Rechtschreibung für die Berliner Schulen verbindlich ist. Damit widerspricht das VG klar der bisher in der Sache vom Senat schriftlich sowie in einer Antwort auf eine Frage der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus öffentlich vertretene Auffassung, die amtliche Rechtschreibung gelte in Berlin mangels Umsetzungsakt nicht. Allerdings zieht das VG daraus nicht die folgerichtige Konsequenz auch für Schreibung und Sprache der Lehrer an den Schulen, sondern gestattet es diesen, abweichend von der verbindlichen Rechtschreibung zu gendern, wenn sie dies wollen.
„Lehrer und Schulen haben neutral zu sein“, sagt Prof. Walter Krämer, Vorsitzender des VDS, „Schüler jeden Alters müssen eine Sprache lernen, die normiert ist und überall verstanden wird – frei von Ideologien und zeitgenössischen Strömungen, die nicht zu Ende denken, wie Kommunikation in einer Gesellschaft wirklich funktioniert.“
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