Forderung nach angemessener Vergütung für Ärztinnen und Ärzten in allen Bereichen

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat sich am Samstag, 25. März 2023, in Bad Nauheim für eine angemessene Vergütung der ärztlichen Tätigkeit ausgesprochen. Angesichts der aktuell rasant steigenden Kosten forderten die Delegierten die Arbeitgeber und die Kostenträger dazu auf, in allen Bereichen die Vergütung ärztlicher Tätigkeit – in angestellter Tätigkeit an Kliniken, im öffentlichen Gesundheitswesen oder in freiberuflicher Tätigkeit in Niederlassung – angemessen zu vergüten.

Eine Fortschreibung von „Quasi Nullrunden“ im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder die fehlende Anpassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) seien ebenso nicht akzeptabel wie die Forderungen nach Reallohnverzicht in Kliniken und Medizinischen Versorgungszentren, erklärten die Delegierten: „Ärztliche Versorgung bedeutet auch angemessene Vergütung der Ärztinnen und Ärzte.“

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