Haus & Grund zur Grundsteuer; Druck aus dem Kessel nehmen!

Der Finanzausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags hat heute wieder das Thema Grundsteuer auf der Tagesordnung.

Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, richtete diesbezüglich folgenden Appell an die Finanzministerin:

„Monika Heinold sollte jetzt den Druck aus dem Kessel nehmen. Sie kann das Ruhen der Einspruchsverfahren nach § 363 Abgabenordnung (AO) anordnen. Wir brauchen kein Beschäftigungsprogramm für die Finanzverwaltung, die Gerichte, die Rechtsanwälte und Steuerberater. Die Zahl der Einsprüche ist Medienberichten zufolge sprunghaft angestiegen. Die Zahl der Einsprüche wird noch drastisch steigen, je mehr Bescheide bei den Grundeigentümern eingehen. Wir raten weiterhin, Einspruch zu erheben, damit die Grundsteuerbescheide nicht innerhalb eines Monats nach Zugang bestandskräftig werden.

Haus & Grund strengt mehrere Musterverfahren an, weil das in Schleswig-Holstein umgesetzte Bundesmodell verfassungswidrig ist. Die Bodenrichtwerte sind oftmals willkürlich und führen zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung der Grundeigentümer.

Diese Musterverfahren werden sich allerdings erfahrungsgemäß über viele Jahre hinziehen. Das Verfahren, an dessen Ende das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte, zog sich über mehr als vierzehn Jahre hin.

Wenn die Finanzministerin nichts unternimmt, ist zu befürchten, dass die ohnehin mit dem bürokratischen Bundesmodell höchst strapazierte Finanzverwaltung endgültig kollabiert. Bei jetzt schon rund 30.000 Einsprüchen – wir rechnen mit insgesamt über 100.000 Einsprüchen – rollt darüber hinaus eine Prozesslawine auf die Gerichte zu.

Sinnvoll ist, jetzt in Ruhe und Gelassenheit den Ausgang der Musterverfahren abzuwarten, damit die Finanzverwaltung ihre Arbeit machen kann. Das ist wichtig, um die Gemeinden über das Aufkommen aus der Grundsteuer zu informieren. Diese müssen dann die Hebesätze überprüfen, um Heinolds Versprechen der Aufkommensneutralität einhalten zu können.“

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