Der djb begrüßt, dass sich die Sächsische Staatsregierung für eine umfassende Novellierung und Modernisierung der Gesetzesmaterie entschieden hat. Die Ablösung des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes (SächsFFG), das seit 1994 inhaltlich kaum geändert wurde, durch ein Gleichstellungsgesetz zeigt auf, dass die Staatsregierung verstanden hat, dass es im 21. Jahrhundert nicht mehr nur um die berufliche Förderung von Frauen gehen kann. Zeitgemäß ist es vielmehr, grundsätzlich alle Bediensteten des öffentlichen Dienstes in den Blick zu nehmen und sehr punktuell zu steuern – sei es in Fragen der Frauenförderung in Führungsebenen oder mit dem Ziel besseren Vereinbarkeit von Familienarbeit und Beruf, um insbesondere auch männliche Bedienstete stärker zur Wahrnehmung von Familien- und Pflegeaufgaben zu motivieren.
Der djb macht in seiner Stellungnahme jedoch auch konkrete Verbesserungsvorschläge. Unter anderem seien keinerlei sachliche Gründe dafür ersichtlich, warum in einzelnen Regelungsmaterien für den öffentlichen Dienst der Kommunen andere Maßstäbe gelten sollen als für die Staatsverwaltung. Es besteht die Gefahr, Bedienstete in den Kommunalverwaltungen und der Staatsverwaltung ungleich zu behandeln.
Der djb empfiehlt dringend, die grundsätzliche Einbeziehung kommunaler Dienststellen in den Anwendungsbereich des SächsGleiG konsequent durchzuführen und auf inhaltlich überholte oder gedoppelte Sonderregelungen zu verzichten.
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