Kriterien für eine künftige Krankenhaus-Planung – unter Umständen auch für Korrekturen an vorhandenen Strukturen – , so Reinhardt, seien vor allem die Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung, eine qualitätsorientierte Spezialisierung mit zumutbarer Erreichbarkeit, sinnvolle Kooperationen, Subsidiarität sowie ein effizienter Einsatz von finanziellen und personellen Ressourcen – dies alles als Teil einer sektorübergreifenden Bedarfsplanung, die auch sonstige Versorgungsstrukturen mitberücksichtigt. Hinweise von Landesministern, man wolle nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen auf Krankenhäuser verzichten, seien hingegen eine schlechte Ausgangsposition für die weitere Diskussion.
Nach Reinhardts Überzeugung zeigt die gestern durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft vorgestellte Auswirkungsanalyse zum vorliegenden Konzept einer Krankenhaus-Strukturreform, dass dieses zwar richtige Instrumente beinhalte, es angesichts der damit einhergehenden tiefgreifenden Veränderungen in der Krankenhauslandschaft aber dringend noch umfangreicher Feinjustierungen bedürfe. Es sei zum Beispiel nicht im gesellschaftlichen Interesse, die ohnehin regional in Teilen sehr fragile geburtshilfliche Versorgung noch weiter auszudünnen. Auch die simulierten Auswirkungen auf die Schlaganfallversorgung zeigten dringenden Korrekturbedarf. Reinhardt: „Das Gutachten ist eine wertvolle Grundlage für eine zügige Weiterentwicklung des Reformkonzepts und dessen politische Umsetzung. Das Bundesgesundheitsministerium ist deshalb dringend aufgefordert, spätestens im Gesetzgebungsverfahren eine dauerhafte begleitende Evaluierung der Krankenhaus-Reform zu gewährleisten.“
Lesinski-Schiedat: Notfallreform ist lange überfällig
Die stellvertretende Vorsitzende des Hartmannbundes, Prof. Dr. Anke Lesinski-Schiedat, mahnte mit Blick auf die Umsetzung des Projektes „Reform der Notfallversorgung“ Eilbedürftigkeit an: „Die Tatsache, dass bereits seit 2020 ein – damals auf Basis einer Empfehlung des Sachverständigenrates Gesundheit entstandener – Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung ungenutzt in den Schubladen des Gesundheitsministeriums schlummert, sollte Mahnung genug sein“, so Lesinski-Schiedat.
Wenn man sich einig sei, dass es im Bereich der Krankenhausstrukturen tiefgreifender Veränderungen bedürfe, um diese zukunftsfähig zu machen, dann gelte das im Übrigen möglicherweise auch für die Notfallversorgung. „Vielleicht sind wir ja auch hier zu Strukturveränderungen gezwungen, die über die bisher angedachten Überlegungen weit hinausgehen.“ So könne man angesichts der komplexen Strukturen und des notwendigen reibungslosen Zusammenspiels von Notfallambulanzen, Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst, mit Blick auf unterschiedliche Trägerschaften und Zuständigkeiten sowie auf die Notwendigkeit eines klaren Finanzierungskonzeptes am Ende vielleicht auch zu der Überlegung gelangen, ob die Notfallversorgung nicht sinnvollerweise, sogar in einen eigenen „Sektor“ überführt werden solle. Zumindest sei man gut beraten, derartige Optionen nicht von vornherein auszuschließen. In keinem Fall aber sei man auf dem richtigen Weg, wenn man – wie im Entwurf vorgesehen – Notdienstpraxen zu Zeiten besetzen wolle, zu denen Notfallpatient:innen problemlos über die normalen Sprechstundenzeiten der Praxen betreut werden könnten. Das sei ineffektiv und vergeude wichtige finanzielle und personelle Ressourcen. „Wenn die politischen Entscheider sich endlich entschließen können, die Akteure der Sektoren in die Beratungen zur Reform angemessen einzubeziehen, dann werden sie schnell auf diese und wohlmöglich weitere Schwachstellen des Reformprojektes stoßen“, so Lesinski-Schiedat abschließend.
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