Immer wieder suchen Betroffene die Beratungsstellen der VZB auf, um sich über Verträge zu Freizeit- oder Partnerschaftskontakten zu beschweren. Nach einem Anruf bei der Vermittlungsagentur erfolgt der Vertragsschluss häufig am heimischen Wohnzimmertisch. Das Verkaufspersonal ist engagiert, redegewandt und mit vielen Schriftstücken, die es zu unterzeichnen gilt, ausgestattet. „Betroffene berichten, sich sehr gut verstanden zu fühlen und sind bereit, sofort mehrere tausend Euro zu bezahlen“, fasst Gerald Kutz, Jurist bei der VZB, die Vermittlungsgespräche zusammen. Die dann folgenden Leistungen enttäuschen Betroffene jedoch oft.
Der sympathische Herbert aus der Annonce? – Nicht verfügbar
Kontaktwillige berichten übereinstimmend, dass die Person, die in einer Zeitungsannonce auf Partnersuche ging, gar nicht verfügbar war. Stattdessen unterbreite die Agentur Angebote für potentielle Partner:innen, die nicht passten. So wünschte eine Verbraucherin nur Kontakt zu dem vermeintlich inserierenden Handwerker aus derselben Stadt oder zumindest zu einer Person aus der Umgebung. „Nach der Zahlung von 2.800 Euro erhielt sie Kontaktvorschläge aus anderen brandenburgischen Städten. Den umschwärmten Handwerker erwähnte die Agentur gar nicht mehr“, resümiert der Verbraucherschützer.
Ähnlich erging es einer weiteren Betroffenen. Sie interessierte sich für „Herbert“, den ihr die Vertreterin im Beratungsgespräch auch ausführlich vorstellte. Sie zahlte noch am selben Tag 1.800 Euro und hatte einen Tag später zwei Kontaktvorschläge im Briefkasten. „Auf telefonische Nachfrage, welcher der beiden Kontakte denn nun der begehrte Herbert sei, antwortete die Agentur, dass dieser nicht verfügbar sei, berichtet der Experte.
Nicht auf das Widerrufsrecht verzichten
Die VZB empfiehlt allen Kontaktsuchenden, die zu Hause einen kostenintensiven Vertrag abschließen, nicht nur auf die hoffnungsvollen Versprechungen zu hören. „Hohe Sofortzahlungen sollte man unbedingt vermeiden und auch Erklärungen zur sofortigen Ausführung der Dienstleistung besser nicht unterschreiben“, rät Gerald Kutz und ergänzt: „Mit dieser Unterschrift versperren sich die Verbraucher:innen in der Praxis ohne Not den einfachen Rückzug vom Vertrag.“ Ein Widerruf, wie ihn das Gesetz bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen eigentlich vorsieht, ist dann oft nicht mehr möglich.
Verbraucher:innen, die Probleme mit einem Partnerschaftsvertrag oder Verträgen für Freizeitkontakte haben, können sich bei der VZB auch individuell Rat holen:
- Vor-Ort- oder Telefonische Beratung, Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
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