Windenergie: BUND drängt auf naturverträglichen Ausbau

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert bessere Rahmenbedingungen für den naturverträglichen Ausbau der Windenergienutzung. Gemessen an dem von der Regierungskoalition selbst definierten Ziel, in dieser Legislaturperiode 1.000 neue Windenergieanlagen zu bauen, sei die tatsächliche Situation ernüchternd. Anlässlich der heutigen Landtagsanhörung zum Thema befürwortete der Umweltverband den sofortigen generellen Wegfall der 1.000 Meter-Abstandsregel zu Siedlungen. Auch müssten forstliche Anbauflächen stärker für die Windenergie genutzt und Bürgerenergiemodelle gestärkt werden.

Eine klare Absage erteilte der Umweltverband den Bestrebungen, das Umwelt- und Artenschutzrecht auszuhebeln. „Nicht der Naturschutz verhindert den schnellen Ausbau der Windenergienutzung, sondern schlampige Antragsunterlagen, uneinheitliche Standards, fehlendes Personal in den Genehmigungsbehörden und eine mangelnde Digitalisierung der Verfahren“, sagte Dirk Jansen, Geschäftsleiter der BUND in NRW. „Anstatt jetzt in so genannten Go-to-Areas die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfungen abzuschaffen, sollten das Land schnell die Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten mit Eignungswirkung in Angriff nehmen.“ Auch eine Schwächung der gesetzlichen Regelung zum Ausgleich der durch Windräder verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft lehnte der BUND ab.

Im Jahr 2022 wurden 98 neue Windenergieanlagen Nordrhein-Westfalen in Betrieb genommen; der Nettozubau lag bei 392 Megawatt (MW). Das ist zwar gegenüber der in 2019 erreichten Talsohle einer installierten Leistung von nur 128 MW ein Fortschritt, liegt aber noch weit von einem selbst zur Erreichung der Landesziele notwendigem jährlichen Zubau von etwa 1.000 MW entfernt. Für einen angemessenen Beitrag NRWs zu den Klimaschutzzielen Deutschlands wäre nach Auffassung des BUND sogar ein jährlicher Zubau von bis zu zwei Gigawatt notwendig.

„Deshalb muss die Flächenverfügbarkeit deutlich erhöht werden“, so BUND-Experte Jansen. „Ein wichtiger Schritt dabei wäre der generelle Wegfall der 1.000 Meter-Abstandsregel. Hier agiert die Landesregierung viel zu zögerlich, indem dieser zunächst nur beim Ersatz von Altanlagen durch neue gestrichen werden soll.“ Auch die schon per Erlass eröffnete Möglichkeit, so genannte Kalamitäts- und andere Nadelwaldflächen stärker für die Windenergie zu nutzen, müsste weiter konkretisiert und auf alle forstlichen Anbauflächen jünger als 70 Jahre ausgedehnt werden.

Der BUND plädiert auch für eine faire räumliche Verteilung des Windenergieanlagenzubaus auf die Planungsregionen.  Ziel müsse eine räumlich ausgewogene Lastenverteilung im Hinblick auf die durch die nötige Transformation des Energiesystems unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur und Mensch sein. Als Planungsgrundlage müsse das Land jetzt schnell eine aktualisierte Windenergiepotenzialstudie vorlegen, um diese räumliche Steuerung zu ermöglichen.

Die Pläne der Landesregierung zur Stärkung der Bürgerenergie werden vom BUND begrüßt. Der geplante Bürgerenergiefonds könnte für die nötige finanzielle Sicherheit sorgen, um neue innovative Geschäftsmodelle wie zum Beispiel biodiversitätsfördernde Agri-PV, erneuerbare Wärme, E-Mobilität und Energy Sharing entwickeln zu können. Gleichzeitig würden damit die Akzeptanz vor Ort gestärkt und die kommunale Teilhabe erhöht.

Die BUND-Stellungnahme zur Landtagsanhörung als Download: https://www.bund-nrw.de/publikationen/detail/publication/windenergie-in-nrw/  

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Marienstr. 28
70178 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 620306-0
Telefax: +49 (711) 620306-77
http://www.bund.net/bawue

Ansprechpartner:
Dirk Jansen
Telefon: +49 (211) 302005-22
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel