Warum startet das Land eine solche Bewerbungskampagne?
Diezemann: Gestärkt werden sollen die hausärztliche Versorgung und der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Hessen, denn eine spätere Tätigkeit in einem dieser Bereiche ist Voraussetzung für den Zugang zu den quotierten Plätzen für ein Studium der Humanmedizin. Es werden also ganz gezielt Interessierte angesprochen, die später als Hausarzt im ländlichen Raum oder als Facharzt im Gesundheitsamt arbeiten wollen.
Der NC spielt keine Rolle bei der Bewerbung – was aber ist entscheidend?
Diezemann: Richtig, in dem zweistufigen Auswahlverfahren steht nicht der Notendurchschnitt des Bewerbers im Fokus, vielmehr kommt es auf die persönliche und die fachspezifische Eignung an. Förderlich sind zum Beispiel Erfahrungen in einschlägigen Ausbildungen, beruflicher Tätigkeit, im Ehrenamt oder im Freiwilligendienst. Die Studienplätze werden in einem zweistufigen Bewerbungs- und Auswahlverfahren durch das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege vergeben. Studienstart ist im Oktober 2023.
Wie viele quotierte Plätze stehen eigentlich zur Verfügung?
Diezemann: Insgesamt werden 7,8 Prozent der hessischen Medizinstudienplätze an den Unis in Frankfurt, Gießen und Marburg reserviert. Das sind bis zu 6,5 Prozent für spätere Hausärzte und bis zu 1,3 Prozent für eine spätere Beschäftigung in einem der 24 hessischen Gesundheitsämter. Während des Studiums werden die Studenten im Rahmen des „Hessischen Weges“ von den drei beteiligten Unis mit einem besonderen Seminar- und Mentorenprogramm unterstützt und so auf ihre spätere Tätigkeit gezielt vorbereitet. Der Vogelsbergkreis und die niedergelassenen Hausärzte werden sich hieran aktiv beteiligen.
Apropos späteres Wirken – welche Bedingungen müssen nach dem Studium erfüllt werden?
Diezemann: Der Studienplatz ist an klare vertragliche Bedingungen geknüpft. Nach ihrer fachärztlichen Weiterbildung in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin oder Öffentliches Gesundheitswesen werden die ausgebildeten Ärzte ihren Beruf vertragsgemäß für zehn Jahre in einer medizinisch unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region oder im öffentlichen Gesundheitsdienst ausüben.
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