Bereits seit 2015 ist bekannt, dass auf dem Friedhof weitere Flächen für Bestattungen der muslimischen Gemeinden vorgesehen sind. 2021 kam das Thema erneut auf die Agenda. Demnach hatte das SGA Spandau seit 2021 ausreichend Zeit, die Umsetzung von Zauneidechsen nach Naturschutzrecht zu beantragen und Ausgleichsflächen für sie zu schaffen. Dieses Versäumnis ist bedauerlich, darf jedoch unter keinen Umständen zu Lasten der streng geschützten Zauneidechsen gehen.
„Es ist skandalös, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz nun die Tötung streng geschützter Tiere genehmigen soll! Dass eine solche Maßnahme überhaupt in Erwägung gezogen wird, liegt nur an der vorherigen Untätigkeit des Amtes. So ein Vorgehen wird aber durch eine obergerichtliche Entscheidung als unzulässig erklärt“, sagt Ansgar Poloczek, Artenschutzreferent des NABU Berlin.
In einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt von 2017 heißt es: Ein Vorhabenträger dürfe nicht „die Alternativlosigkeit in zeitlicher Hinsicht dadurch herbeiführen, dass er sich bereits vor Beginn der Maßnahme vertraglich in der Weise bindet, dass er termingebundene Lieferverpflichtungen eingeht“. (Beschluss vom 3.1.2017, Aktenzeichen 2 M 118/16)
„Es ist unfassbar, dass ökologisch wertvolle Friedhofsflächen in zentral gelegenen Gebieten Berlins bebaut werden, da diese angeblich nicht mehr für Bestattungen benötigt werden. Gleichzeitig werden am äußersten Stadtrand streng geschützte Tiere getötet, um Flächen für Begräbnisse zu schaffen. Das ist absurd!“, sagt Dirk Schäuble, Stadtnatur- und Artenschutzreferent des Umweltverbands BUND Berlin.
Ein aktuelles Beispiel ist der Dreifaltigkeitsfriedhof III in Berlin-Mariendorf, der zur Hälfte mit Neubauten versiegelt werden soll. Dabei handelt es sich um Flächen, die noch nie für Bestattungen genutzt worden sind. Daher wären sie für muslimische Begräbnisse geeignet. Außerdem ist der Friedhof wesentlich zentraler gelegen und deswegen leichter erreichbar. Gleiches gilt für eine bisher unbelegte Wiese auf dem St-Thomas-Kirchhof in Neukölln.
Diese und weitere Flächen sind im Zuge des Antragsverfahrens nicht geprüft worden, weil das Straßen- und Grünflächenamt nur die Spandauer Situation betrachtet hatte. Das ist ebenfalls ein Versäumnis, denn der Landschaftsfriedhof Gatow Süd gehört dem Land Berlin, so dass stadtweit Alternativen zur Maßnahme geprüft werden müssen. Die BLN moniert im Spandauer Fall auch sich widersprechende und unklare Angaben sowie mangelhafte Gutachten im Antrag.
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