Versicherungsschutz bei Schnee und Eis

Am Wochenende soll es in ganz Deutschland ungemütlich werden, es wird überall mit Schneefall und Glätte gerechnet. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, wer Gehwege vor dem Haus und der Wohnung von Schnee und Eis freihalten muss und welche Versicherung wann zahlt. Wichtige Hinweise, mit denen alle gut durch den Winter kommen.

Hauseigentümer*innen und oftmals auch Mieter*innen sind verpflichtet, glatte Gehwege und Auffahrten zu räumen und zu streuen. Vernachlässigen sie diese, haften sie für dadurch entstandene Schäden. Doch gerade Mieter*innen wissen oft nicht, dass auch sie für den Räumdienst zuständig sind. Eine Privathaftpflichtversicherung – die man auch unabhängig von Schnee und Eis haben sollte – schützt Mieter*innen und auch alle anderen bei Schäden, die sie Dritten zufügen. Beispielsweise, wenn sie der Schneeräumpflicht nicht nachgekommen sind, weil Schnee fiel, während sie bei der Arbeit waren, und in dem Zeitraum jemand auf einer nicht geräumten Fläche vor ihrer Haustür ausgerutscht ist.

Eigentümer*innen, die ihr Haus vermieten und dort nicht selber wohnen, sollten zusätzlich noch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung haben. Darüber hinaus empfiehlt sich generell die Erweiterung der Wohngebäudeversicherung um sogenannte Elementarschäden. Damit sind auch Schadenfälle durch Schneedruck versichert, wenn beispielsweise besonders viel Schnee gefallen ist.

BdV-Mitglieder können sowohl über die Gruppenversicherungen den wichtigen Versicherungsschutz erhalten, sich aber auch bezüglich der notwendigen Verträge beraten lassen. 9 gute Gründe für eine BdV-Mitgliedschaft finden Interessierte hier.

Über Bund der Versicherten e. V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de

Ansprechpartner:
Bund der Versicherten e. V.
E-Mail: presse@bundderversicherten.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel