Urteil nach NABU-Antrag: Niedersachsen muss Pestiziddaten trotz Beschwerde speichern

Das Land Niedersachsen muss vom NABU beantragte Einsatzdaten zu Pflanzenschutzmitteln nahe Kleingewässern sichern – so hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Hintergrund ist, dass sich Niedersachsen bislang als letztes Bundesland weigert, die Daten herauszugeben. Dagegen hat der NABU geklagt. Bis entschieden ist, ob das Land zur Herausgabe verpflichtet ist, müssen die Daten von der Landwirtschaftskammer gesichert werden, sodass die Aufzeichnungen nicht, wie sonst üblich, nach drei Jahren gelöscht werden können. Für den NABU ist dieses Urteil ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und zum Schutz von Kleingewässern.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: “Der Einsatz von Pestiziden belastet die Natur und ist ein Haupttreiber für den Verlust unserer Insekten. Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist uns ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Transparenz gelungen. Das aktuelle Urteil ist ein großer Erfolg und ein Appell an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag versprochene bundeseinheitliche, digitale Einsatzdatenbank von Pflanzenschutzmitteln vorzulegen. Nur mit Transparenz ist ein sachlicher Diskurs über die Umweltbelastung und die Risiken durch Pestizide möglich.”

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt mit seiner Entscheidung den vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg (Dezember 2021) und weist eine Beschwerde der Landwirtschaftskammer unanfechtbar zurück. Konkret geht es um die Einsatzdaten im Einzugsgebiet von Messstellen im Rahmen eines Kleingewässermonitorings, die der NABU (November 2021) angefragt hatte. Doch noch ist der Rechtsstreit nicht abgeschlossen: Denn Niedersachsen ist zwar verpflichtet, die Einsatzdaten zu speichern, bleibt aber weiterhin das einzige Bundesland, das die Daten nicht herausgeben möchte. Ein Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg ist hierzu anhängig.

Dr. Verena Riedl, Teamleiterin Biodiversität: “Im Dezember hat sich die Weltgemeinschaft, darunter auch Deutschland, bei der Weltnaturkonferenz geeinigt, die Risiken von Pestiziden bis 2030 zu halbieren. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir wissen, wie viele Pestizide wo eingesetzt werden.

Die Einsatzdaten liefern hier wichtige Einblicke. Sie zeigen einerseits, wo die Risiken von Pestiziden besonders hoch sind und können andererseits zur Verbesserung von Risikobewertung und Minderungsmaßnahmen beitragen. Nach der ausführlich begründeten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sind wir zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht auch im Hauptverfahren in unserem Sinne entscheiden wird.”

Hintergrund
Der NABU fordert seit langem, dass Einsatzdaten von Pflanzenschutzmitteln bundesweit dauerhaft gesichert, ausgewertet und für Umweltverträglichkeitsprüfungen für Gesellschaft und Wissenschaft verfügbar gemacht werden. Nach jahrelangem Pestizidstreit, hat bereits der Verwaltungsgerichtshof Mannheim im Juni 2021 in zweiter Instanz den Informationsanspruch von NABU Baden-Württemberg und Landeswasserversorgung auf Herausgabe der Pestizid-Einsatzdaten bestätigt. Es besteht somit ein klares Informationsrecht, das nicht nur in Baden-Württemberg sondern bundesweit gilt.

Mitte September 2021 hat der Verband erstmals in insgesamt zwölf deutschen Flächenländern Einsicht in die Aufzeichnungen zu Pestizidanwendungen beantragt. Ausschlaggebend dafür war eine im Juni 2021 vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) veröffentlichte Studie, die bundesweit viel zu hohe Pestizidbelastungen von Kleingewässern belegt. Die festgelegten Grenzwerte werden in 81 Prozent der untersuchten Bäche überschritten, teils sogar um mehr als das 100-fache. Besonders gefährdet sind empfindliche Insekten wie Köcherfliegen und Libellen, die deutlich niedrigere Grenzwerte bräuchten.

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