Besonders brisant: Die persönlichen Daten seiner Opfer bezieht das Netzwerk offenbar auch von Internetportalen, auf denen Anwaltskanzleien für Klagen gegen Beitragserhöhungen werben. Insoweit werden Datensätze von Versicherten, die sich dort anmelden, an die Mitglieder des Netzwerks weiterverkauft. Die angeblichen „Beitragsoptimierer“ geben sich dann mitunter als Kooperationspartner der Anwaltskanzleien aus und locken die Versicherten mit der Verheißung hoher Beitragsersparnisse.
Diese so genannten ‚Cold Calls‘ sind grundsätzlich verboten und stellen u. U. sogar strafbares Verhalten dar. Der PKV-Verband rät den Betroffenen daher, Namen und Telefonnummer des Anrufers zu notieren und eine Strafanzeige beispielsweise auf den Internetseiten der Polizei zu stellen. Bei der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) sind ebenfalls Beschwerden gegen unerlaubte Telefonwerbung möglich. Für Beschwerden bei den jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten sind deren Anschriften auf der Homepage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (www.bfdi.bund.de) zu finden.
Privatversicherte haben das Recht auf eine honorarfreie Beratung durch ihre Krankenversicherung, wenn sie in andere Tarife des Unternehmens wechseln möchten. Daher sind die PKV-Unternehmen und Vermittler die natürlichen ersten Ansprechpartner für eine seriöse Beratung. Dabei erweist es sich regelmäßig als empfehlenswert, sich bei der Frage nach einem Tarifwechsel nicht allein an der Beitragshöhe zu orientieren, sondern auch am Umfang der versicherten Leistungen.
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