Finanzcheck: Das ist bis Ende 2022 noch zu erledigen!

Weihnachten steht vor der Tür. Endlich mal mit der Familie zur Ruhe kommen und so richtig abschalten: Gerade in turbulenten Zeiten, wie wir sie gerade erleben, ist der Wunsch nach Entspannung groß und verständlich. Damit das möglich ist, lohnt es sich, rechtzeitig die eigenen Finanzen zu checken und fürs neue Jahr zu sortieren! Wir haben Ihnen fünf Tipps für Ihren Finanzcheck zusammengestellt:

Fünf Schritte bei Ihrem Finanzcheck:Freistellungsaufträge überprüfen

Sparer und Anlegerinnen mit mehreren Bankverbindungen sollten vor dem 31. Dezember 2022 bei ihrem Finanzcheck ihre Freistellungsaufträge kontrollieren: Sind die vom Steuerabzug frei gestellten Beträge auf Konten und Depots noch optimal verteilt? Bei einem Auftrag ist womöglich noch Luft nach oben, der andere hingegen ist zu knapp bemessen. Dann kann eine neue Aufteilung sinnvoll sein, bevor die ersten Kapitalerträge im neuen Jahr gutgeschrieben werden.

Gewinne und Verluste verrechnen

Fallen Gewinne und Verluste auf ein und demselben Konto/Depot an, verrechnet das die Bank und überträgt darüber hinausgehende Verluste auch ins neue Jahr. Wenn Sie aber einen Verlust mit Kapitalerträgen verrechnen möchten, der auf einem Konto bei einer anderen Bank angefallen ist, geht dies nur nachträglich über die Steuererklärung. Hierfür müssen Sie sich von Ihrer Bank bis zum 15. Dezember 2022 eine Verlustbescheinigung geben lassen. Vergessen Sie dies nicht bei Ihrem Finanzcheck!

Riester-Zulagen sichern

Riester-Sparerinnen und Sparer sollten sich vergewissern, dass ihre Einzahlungen in diesem Jahr ausreichen, um die staatliche Zulage und gegebenenfalls die Kinderzulagen zu bekommen. Die volle Förderung gibt es nur, wenn mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt wurden (inkl. der staatlichen Zulagen). Nachzahlungen sind noch bis zum Jahresende möglich. Kleiner Tipp: Stellen Sie einfach im Zuge Ihres Finanzchecks direkt einen Dauerzulagenantrag bei Ihrer Bank oder Ihrer Versicherung.

Kostenlose Sondertilgung nutzen

Haus- und Wohnungseigentümer, die im Rahmen ihres Immobilienkredits eine jährliche Sondertilgung vereinbart haben, sollten überprüfen, inwieweit sie dieses Recht genutzt haben oder noch bis Jahresende nutzen wollen. So kann der Zinseszinseffekt minimiert werden, da die Schuldensumme schneller geringer wird. Eine schnellere Kredittilgung minimiert außerdem das Ausfallrisiko.

Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Finanzen und ziehen Sie Bilanz: 

Wie steht es um Ihre Notgroschen? Wie haben sich Ihre Depots entwickelt? Verfügen Sie über ein Produkt, das nicht mehr zu Ihnen passt? Haben Sie vielleicht ein Erbe erhalten oder ist eine Lebensversicherung ausgezahlt worden und Sie wissen noch nicht so recht, wie Sie das Geld anlegen wollen? 

Es lohnt sich regelmäßig zu schauen, wie sich die eigenen Finanzen entwickeln, um bei Bedarf rechtzeitig gegensteuern zu können. Wir empfehlen daher einen Finanzcheck zum Jahresende. Bei Fragen können Sie sich auch immer an Ihre Hausbank wenden.

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