Länder in der Verantwortung für musikalische Bildung

Ungleiche Bildungschancen in der Musikausbildung benachteiligt insbesondere Kinder aus sozial schwächeren Familien. Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) appelliert an die Länder, ihrer Verantwortung für die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen stärker gerecht zu werden. Trotz des hohen Stellenwerts der Musik als Teil der Allgemeinbildung variiert die finanzielle Unterstützung der öffentlichen Musikschulen in den einzelnen Bundesländern erheblich.

Aktuell tragen Eltern und Kommunen den Großteil der Finanzierung der Musikschulen, während die Länder im Durchschnitt lediglich 9,35 Prozent der Kosten übernehmen. Die Bandbreite reicht von nur 3,79 Prozent bis zu maximal 14,51 Prozent. Der VdM fordert daher eine perspektivische Förderung durch die Länder in Höhe von einem Drittel der pädagogischen Personalkosten. Nur so kann die Zukunft der musikalischen Bildung gesichert und die gesellschaftliche Teilhabe an Musik unabhängig vom Wohnort gewährleistet werden.

Musikalische Bildung ist ein wichtiger Bestandteil der ganzheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sie fördert kognitive, soziale und kreative Kompetenzen und bildet die Basis für spätere musikalische und kulturelle Karrieren. Musikschulen sind zudem unverzichtbare Partner im Bereich der frühkindlichen Bildung und in Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen.

Der steigende Fachkräftemangel gefährdet jedoch diese wichtige Bildungsarbeit. Vor allem im Bereich der Elementaren Musikpädagogik und der Primarstufe fehlt es zunehmend an qualifiziertem Lehrpersonal. Zudem stellt das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts die Musikschulen vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen, da Musikschullehrkräfte grundsätzlich sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen sind. Ohne eine stärkere Unterstützung durch die Länder wird dies zwangsläufig zu steigenden Elternbeiträgen und höheren Belastungen für die Kommunen führen. Ebenfalls könnte es zu einer Reduzierung des Musikschulangebotes kommen, das auch die Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen betreffen kann.

Die Landesregierungen erkennen in ihren bisherigen Stellungnahmen die Bedeutung der Musikschulen als öffentliche Bildungseinrichtungen und Teil der kulturellen Daseinsvorsorge an. Die angestrebte Drittelfinanzierung sei wünschenswert und nachvollziehbar, aber aufgrund der angespannten Haushaltslagen nicht realisierbar. Dennoch wird eine substantielle Erhöhung der Fördermittel mit Verweis auf die angespannte Haushaltslage abgelehnt. Dies gefährdet nicht nur die Bildungsangebote der Musikschulen, sondern auch die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes, das ab dem Schuljahr 2026/27 den Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schrittweise einführt. Hier spielen Musikschulen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Ganztagsangebote.

Der VdM fordert die Länder daher auf, ihrer Verantwortung für die musikalische Bildung gerecht zu werden und ein verlässliches Finanzierungsmodell zu schaffen. Die Kommunen als Träger der öffentlichen Musikschulen dürfen nicht in der Lastenverteilung alleine gelassen werden. Musikalische Bildung darf nicht zu einem Luxusgut werden – sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung und muss allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen offenstehen.

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