BDSW-Stellungnahme zum geplanten Tariftreuegesetz

Die Bundesregierung plant ein neues Tariftreuegesetz, mit der Absicht die Tarifautonomie, die Tarifpartner und die Tarifbindung zu stärken, damit in Deutschland faire Löhne bezahlt werden. Der BDSW begrüßt grundsätzlich die im aktuellen Referentenentwurf getroffenen Regelungen. „Zunächst ist grundlegend anzuerkennen, dass mit dem Referentenentwurf die Vorhaben des Koalitionsvertrags der Regierungsparteien bezüglich der Tarifautonomie und Mitbestimmung adressiert werden.“, so die komm. Hauptgeschäftsführerin des BDSW, Cornelia Okpara. Neben der Tarifautonomie gehe es in dem neuen Gesetz auch darum die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche zu binden sowie darum Betriebsausgliederung zum Zwecke der Tarifflucht zu verhindern, indem die Fortgeltung geltender Tarifverträge sichergestellt wird.

Der Entwurf enthält zentrale Elemente, die vom BDSW ausdrücklich begrüßt werden und adressiert die in Deutschland seit Jahren rückläufige Tarifbindung. Es sei daher folgerichtig, Maßnahmen zur Steigerung der Tarifbindung zu beschließen und Tariflöhne sowie tarifliche Arbeitsbedingungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zur Voraussetzung zu machen. „Gerade der Staat hat mit seiner öffentlichen Auftragsvergabe eine entscheidende Marktmacht. 2022 hat der Bund knapp 38 Milliarden Euro für die Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen ausgegeben.“, erläutert Okpara.
Mit einem Bundestariftreuegesetz werden tarifgebundene Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen geschützt und vorhandene Tarifstandards gesichert. Der Bund würde damit seine Vorbildrolle als öffentlicher Arbeitgeber wahrnehmen. Die Vorlage des Referentenentwurfs sei somit ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der vom BDSW ausdrücklich begrüßt werde.

Bearbeitungsbedarf am neuen Tariftreuegesetz sieht der Verband allerdings noch in Punkten wie der Festsetzung eines realistischen Schwellenwertes – „Ist dieser zu hoch, kann er leicht über die Aufteilung von Aufträgen unterlaufen werden“, erklärt Okpara die Forderung des BDSW nach einem niedrigeren Schwellenwert, von 25.000 auf 10.000 Euro.

Des Weiteren sieht der Verband die – grundsätzlich sehr zu begrüßenden – Änderungen, dass die verpflichtenden Arbeitsbedingungen auch von Nachunternehmern und Leiharbeitsfirmen eingehalten werden müssen, für zu kurzgegriffen. „In dem Entwurf sind lediglich die Entlohnung, der Mindestjahresurlaub sowie Höchstarbeits-, Mindestruhe- und Ruhepausenzeiten aufgeführt. Hier fehlen uns weitere Faktoren, die in Tarifverträgen geregelt werden, wie Zulagen, Zuschläge, Gratifikationen usw. Gerade im personalintensiven Dienstleistungsbereich ist es unerlässlich diese Faktoren zu berücksichtigen, um das Ziel des Gesetzes zu erreichen.“, so Okpara.

Hier finden Sie die Stellungnahme des BDSW zum Referentenentwurf.

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