Kabinettsvorschlag zur Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Rentenbezug nicht ausreichend

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag zur Änderung der rentenpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative vorgestellt. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen erleichtern zwar die befristete Wiedereinstellung von Rentnern, die bereits ein Unternehmen verlassen haben, lassen jedoch Wege für die direkte, reibungslose Weiterbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber unberücksichtigt. Dies gilt insbesondere für den in der Praxis häufig anzutreffenden Wunsch beider Parteien zu geänderten zeitlichen Bedingungen weiter zusammen zu arbeiten. Der Entwurf vernachlässigt dadurch wichtige Anforderungen der Praxis und führt zu zusätzlichen Kosten für Unternehmen. Vorgesehen sind darin eine Rentenaufschubprämie sowie die Auszahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Beschäftigten.

„Die aktuellen Regelungen sind nicht ausreichend praxisorientiert. Unternehmen möchten ihre erfahrenen Mitarbeiter nach Renteneintritt direkt in einem anpassbaren und befristeten Rahmen weiterbeschäftigen, sehen sich jedoch dabei von arbeits-rechtlichen Hürden eingeschränkt. Es ist dringend erforderlich, flexiblere Regelungen zu schaffen, um den Herausforderungen durch den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel gerecht zu werden,“ erklärt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin, Edina Brenner.

Südwesttextil fordert als mögliche Lösung eine Anpassung des § 41 SGB VI, um die befristete Weiterbeschäftigung von Rentnern flexibler zu gestalten. Konkret wird vorgeschlagen, den Beendigungstermin eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Altersgrenze oder bei Erfüllung der Rentenbedingungen flexibel hinauszuschieben.

Die ausführliche Position des Verbandes finden Sie hier.

  1. Das vom Bundeskabinett verabschiedete rentenpolitische Maßnahmenpaket greift aus Sicht von Südwesttextil die wesentlichen Praxisbedürfnisse nicht auf.
  2.  Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen erleichtern zwar die befristete Wiedereinstellung von Rentnern, die bereits ein Unternehmen verlassen haben, lassen jedoch Wege für die direkte, reibungslose Weiterbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber unberücksichtigt.
  3. Südwesttextil fordert als mögliche Lösung eine Anpassung des § 41 SGB VI, um die befristete Weiterbeschäftigung von Rentnern flexibler zu gestalten.
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