Streuobstwiese: Hotspot der Artenvielfalt

Wendehals, Steinkauz, Gartenrotschwanz oder Grünspecht. Äpfel, Birnen, Kirschen, Mirabellen, Pflaumen, Speierlinge und Walnüsse sowie unzählige weitere Insekten- und Pflanzenarten: Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Biotopen ganz Mitteleuropas und haben eine sehr hohe Bedeutung für die Biodiversität. Sie prägen in der Region noch immer das Landschaftsbild – und das soll auch weiterhin so bleiben. Deshalb stellt das Regierungspräsidium Gießen dem Vogelsbergkreis dieses Jahr wieder Fördermittel aus der Hessischen Biodiversitätsstrategie zur Stärkung der heimischen Biodiversität zur Verfügung. Mit dieser Unterstützung können die Lücken in bestehenden Streuobstbeständen und Obstbaumalleen wieder gefüllt werden und die Neuanpflanzung von hochstämmigen Obst- und Nussbäumen im Außenbereich gefördert werden.

Sehr oft bieten Streuobstwiesen als Kulturlandschaft besonders auch alten Obstsorten einen Raum, in denen hochstämmige Bäume (Stammhöhe von min. 160 cm) unterschiedlichen Alters gesetzt sind. Diese sind nicht nur weniger anfällig für Krankheiten, Schädlinge und Klimaveränderungen, sondern sind auch meist für Allergiker verträglicher als neue Ostsorten. Streuobstwiesen sind somit nicht nur ein Lieferant für heimische Nahrung in Bio-Qualität. Durch den Verzicht auf Düngung und Pestizide sowie einer schonenden, umweltverträglichen Bewirtschaftung entwickelt sich dort eine Oase für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, heißt es in der Pressemitteilung des Vogelsbergkreises.

Wer kann Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer und Bewirtschafter von vorhandenen Streuobstbeständen, Obstbaumalleen sowie von Flächen, die für die Neuanlage einer Streuobstwiese geeignet sind. Durch das Förderprogramm wird die Neuanpflanzung von hochstämmigen Obst- und Nussbäumen, wie Apfel-, Birnen-, Kirsch-, Zwetschgen-, Mirabellen-, Quitten-, Reneklode-, Speierling-, Walnuss-, Mispel-, Elsbeer- oder Esskastanienbäumen, möglichst heimische alte Sorten, im Außenbereich bezuschusst. Eine Förderung in Hausgärten innerhalb von bebauten Gebieten ist jedoch nicht möglich. Je gepflanztem Hochstamm erhält der Antragssteller einen maximalen Zuschuss in Höhe von 60 Euro.

Formlose Anträge können ab sofort beim Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Amt für Bauen und Umwelt, Untere Naturschutzbehörde, gestellt werden. Ansprechpartnerin für dieses Projekt ist Ann-Katrin Müller, ann-katrin.mueller@vogelsbergkreis.de. Die Förderrichtlinie finden Interessierte auf der Homepage des Vogelsbergkreises www.vogelsbergkreis.de unter der Rubrik Naturschutz/Projekte.

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