Die Zahlen steigen auf Vor-Corona-Niveau
Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt: Die Zahl der Einbrüche steigt. 2023 gab es im Vergleich zum Vorjahr 18 Prozent mehr Wohnungseinbrüche. Rund 78.000 Mal haben Langfinger zugeschlagen. Die Zahlen des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) sind sogar noch alarmierender: Mit etwa 95.000 Wohnungseinbrüchen verzeichnet der Versichererverband nicht nur das zweite Jahr in Folge eine Steigerung, auch der Schadensdurchschnitt erreichte mit 3.500 Euro (im Vorjahr 3.350 Euro) einen Rekordwert. Dabei sind die Einbrecher durchaus kreativ: In Berlin und anderen Städten wird vermehrt Salpetersäure eingesetzt, um Türschlösser zu zersetzen. Laut ARAG Experten ist diese Einstiegsmethode besonders gefährlich, da die Säure stark ätzend ist und die Atemwege reizen kann.
Prävention als Abschreckung
Laut GDV scheitert jeder zweite Einbruchsversuch. Denn in der Regel handelt es sich um Gelegenheitsdiebe, die, wenn sie länger als fünf Minuten benötigen, um einzusteigen, vom Einbruch absehen. Ob Bewegungsmelder, Kameras oder gesicherte Türen und Fenster – je mehr die Bewohner in den Einbruchsschutz investieren, desto besser. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau entsprechende zinsgünstige Kredite bereithält. Bis zu 50.000 Euro werden dabei zur Verfügung gestellt, um das Zuhause sicherer zu machen.
Welches sind die beliebtesten Einstiegswege und wie schützt man sich?
Terrassentüren, Fenster und Wohnungstüren sind beliebte Einstiegswege. Ein erster Schritt in Richtung mehr Sicherheit ist das eigene Verhalten, indem man auch beim kurzen Verlassen der eigenen vier Wände die Haus- oder Wohnungstür am besten zweifach abschließt. Ein Zusatzschloss mit Sperrbügel ist ein weiterer Schutz, wenn man sich in der Wohnung befindet.
Zudem raten die ARAG Experten zu geprüften und zertifizierten, einbruchhemmenden Türen und Fenstern nach DIN-EN 1627 mit Widerstandsklasse 2, da sie Schraubendrehern und typischen Einbruchswerkzeugen standhalten. Wer Roll- oder Klappläden vor Fenstern und Türen hat, sollte sie stets herunterlassen bzw. schließen, wenn Haus oder Wohnung über einen längeren Zeitraum verlassen werden. Eine automatische Steuerung kann darüber hinaus in Urlaubszeiten dabei helfen, den Eindruck zu erwecken, es wäre jemand zu Hause.
Wer Gartengerät in Gartenhütten oder -schuppen lagert, sollte diese Räume einbruchssicher machen oder mit zusätzlichen Schlössern versehen, denn sonst haben Einbrecher eine wunderbare Palette an diversem Hebelwerkzeug zur Verfügung. Auch hochwertige Geräte selbst oder der teure Grill sollten am besten in gut gesicherten Kellerräumen aufbewahrt werden, denn wer will schon auf die Stadion-Wurst zur Fußball-EM verzichten?
Was ist direkt nach einem Einbruch zu tun?
Nachdem die Polizei informiert wurde, darf der Tatort nicht verändert werden. Sind Fenster oder Türen allerdings zerstört, müssen sie sofort gesichert werden, um weiteren Ärger zu vermeiden. Schäden müssen umgehend der Versicherung gemeldet werden. Die ARAG Experten raten, dabei gestohlene Gegenstände zu dokumentieren; falls vorhanden, können auch Fotos für eine Inventarliste hilfreich sein.
Welche Versicherung hilft nach einem Einbruch?
Nach einem Einbruch hilft die Hausratversicherung. Sie bietet in der Regel Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Darüber hinaus sind laut ARAG Experten Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Gute Hausratversicherungen warten mit einem ganzen Bündel an zusätzlichen Angeboten auf, bis hin zur psychologischen Soforthilfe nach einem Einbruch oder Raub. Aus gutem Grund: Die psychische Belastung nach einem Einbruch ist meist genauso schwerwiegend wie der materielle Schaden. Eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) belegt, dass sich fast die Hälfte der Einbruchsopfer in ihrer eigenen Umgebung dauerhaft unsicher fühlt. 20 Prozent leiden sogar langfristig unter Angstzuständen.
Aktuelle Urteile zum Thema
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Hausratversicherung in der Regel nur dann zahlt, wenn eindeutige Einbruchspuren nachgewiesen werden können. In einem konkreten Fall hatten sich die Langfinger in einer Garage bedient. Einbruchspuren gab es keine. Zudem konnte das Diebstahlopfer nicht beweisen, dass das Garagentor abgeschlossen war. So lag hier lediglich ein einfacher Diebstahl vor und der war in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen (Oberlandesgericht Dresden, Az.: 4 U 161/21).
In einem anderen Fall hatten die Täter ein Fenster im Erdgeschoss aufgehebelt und einen im Kleiderschrank versteckten Tresor mit wertvollem Inhalt gestohlen. Die Versicherung weigerte sich zunächst, den Schaden zu ersetzen. Ihr reichten die Beweise für einen Einbruchdiebstahl nicht aus. Doch die Richter des Bundesgerichtshofs sahen den Fall anders. Ihrer Ansicht nach genügt für eine Beweislast, wenn die gestohlen gemeldeten Gegenstände nicht mehr aufzufinden sind und es Einbruchspuren gibt. Dabei müssen diese Spuren nicht zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen und es müssen auch nicht sämtliche typisch auftretenden Einbruchspuren vorhanden sein (BGH, Az.: IV ZR 91/23).
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