Verspätet sich ein Flug oder wird gar annulliert, muss die Airline sämtliche Passagiere direkt über die Änderung informieren. Ansonsten haben Reisende einen Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine Airline zwar rechtzeitig per E-Mail über einen gestrichenen Flug informierte, die Nachricht allerdings nicht die Passagiere erreichte, sondern nur den Reisevermittler. Die Flüge waren über eine Online-Flugsuchmaschine gebucht worden und der Anbieter hatte die Mail-Adressen der Kunden nicht an die Airline weitergegeben. Der Fehler flog auf, als Passagiere sich einen Tag vor Abflug online einchecken wollten. Erst da erfuhren sie, dass der Flug bereits Monate zuvor gecancelt worden war. Die Klage der Passagiere blieb zwar zunächst erfolglos, doch die Richter des Europäischen Gerichtshofes fällten ein verbraucherfreundliches Urteil. Danach muss eine Airline Passagiere mindestens zwei Wochen vor Abflug über Änderungen des Flugplans informieren. Und zwar unmittelbar die betroffenen Passagiere. Ansonsten ist nicht nur die Erstattung der Ticketkosten, sondern auch eine Entschädigung fällig (Az.: C 307/21).
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/reiseversicherung/reise-ratgeber/
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.