Der Vorstand des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) hat vor dem Hintergrund des Gesetzgebungsprozesses zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) eine Stellungnahme zu investorenbetriebenen zahnärztlichen medizinischen Versorgungszentren (iZ-MVZ) verabschiedet. Die Zielstellung der Regelungen zu MVZ im Referentenentwurf zum GVSG bewertet der Vorstand im Grundsatz positiv, dennoch greift der Gesetzgeber damit zu kurz. „Im zahnmedizinischen Bereich werden die im Referentenentwurf skizzierten Maßnahmen nicht ausreichen, absehbare Fehlentwicklungen durch Investorentätigkeiten, welche bereits jetzt freien Wettbewerb verzerren, zu verhindern beziehungsweise diese auch nur einzuschränken. Dafür wären umfassendere Maßnahmen notwendig“, erklärt VDZI-Präsident Dominik Kruchen. Wesentliche Forderungen der Stellungnahme sind:
- Der VDZI lehnt im zahnmedizinischen Bereich facharztgruppengleiche „Mono-MVZ“ ab und fordert den Gesetzgeber auf, entsprechende rechtliche Verschärfungen vorzunehmen.
- Mit Blick auf das Betreiben eines zahnärztlichen Praxislabors müssen Gesetzgeber und die berufsständischen Körperschaften der Zahnärzteschaft die entsprechenden berufsrechtlichen Grundlagen präzisieren und sicherstellen.
- Weiter fordert der VDZI Regeln und Strukturen für eine höhere Transparenz bei iZ-MVZ.
- Gesetzgeber und Kostenträger sieht der VDZI in der Pflicht, ein zielgerichtetes Leistungs- und Ausgabenmonitoring zu betreiben, um mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig aufzudecken.
Die gesamte Stellungnahme steht als Download im Internet zur Verfügung unter: https://vdzi.de/StellungnahmeGVSG
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