Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, begrüßt die Verschiebung des Kabinettsbeschlusses und appelliert an die beteiligten Bundesministerien, das verbleibende Zeitfenster nun für zwingend erforderliche Nachbesserungen an dem Verordnungsentwurf zu nutzen. Dieser sei zwar hinsichtlich des vorzeitigen Auslaufens der Anrechnung sogenannter Upstream-Emissionsminderungen (UER) zu begrüßen, doch eine konsequente Aufarbeitung der mutmaßlichen Betrugsfälle sei nicht zu erkennen: „Die in der Realität nicht erbrachten Treibhausgas-Minderungsmengen durch gefälschte UER würden mit dem Referentenentwurf quasi mit einem Federstreich anerkannt. Auf dem Papier würde dadurch ein Klimaschutzbeitrag in einer Vielzahl von Fällen bestätigt, der so in der Realität nie stattgefunden hat.“
Branchenmitglieder hatten erheblichen Zweifel an der Korrektheit zahlreicher ab 2020 angerechneter UER-Projekte aus China deutlich gemacht. Erst Anfang 2024 leitete die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) eine Untersuchung zu möglicherweise gefälschten Angaben zu UER-Projekten und der Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung ein. Gefälschte UER-Nachweise haben offenbar die deutschen Klimaschutzbemühungen unterlaufen und verursachten für die gesamte Biokraftstoffwarenkette erhebliche wirtschaftliche Schäden. In Kombination mit den ebenfalls unter Betrugsverdacht stehenden Biodieselimporten aus China führen auch diese vermeintlich erbrachten THG-Minderungen zu einem Verdrängungseffekt beim physischen Bedarf für Biokraftstoffe mit der Folge Preisdruck an den Rohstoff- und Biokraftstoffmärkten durch erforderliche zusätzliche Exporte und einem rasanten Verfall der Preise für die Übernahme von Quotenverpflichtungen (THG-Quotenhandel) von über 400 EUR je Tonne CO2 auf ca. 100 EUR je Tonne CO2. Negativ betroffen ist damit auch die E-Mobilität.
Das Hauptstadtbüro Bioenergie fordert deshalb auch hier eine lückenlose Aufklärung gefälschter UER-Zertifikate aus China und dass UER-Projekte nicht zur Kompensation genutzt werden dürfen. Rostek unterstreicht: „Es muss gewährleistet werden, dass es für gefälschte UER-Nachweise keine Quotenerfüllung gibt und darüber hinaus die Quotenverpflichteten die entsprechenden THG-Mengen zügig mit anderen Quotenerfüllungsoptionen ausgleichen müssen. Dass gefälschte UER-Zertifikate wiederum mit neuen UER-Zertifikaten ausgeglichen werden dürfen, wäre nichts anderes als die Legalisierung von Betrug an der Klimaschutzverpflichtung. Deutsche Klimaschutzbemühungen werden so umgangen, die Glaubwürdigkeit des Prüfsystems sowie die DEHSt stehen auf dem Spiel“, schließt Rostek.
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