Der Hessische Waldbesitzerverband und die Familienbetriebe Land und Forst Hessen sehen in dem von CDU und SPD in Hessen eingeschlagenen Weg große Chancen auf mehr Akzeptanz beim Naturschutz. Seltene und gefährdete Arten und Lebensräume werden nicht durch Verordnungen und Paragrafen geschützt, sondern durch Kenntnis der vorkommenden Arten vor Ort, Zusammenarbeit und sensiblen Umgang. Bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder müssen die Ansprüche der Arten beachtet werden – und das kann punktuell oder zeitlich begrenzt auch Nutzungsverzicht bedeuten, wenn es erforderlich ist.
Im Privat- und Kommunalwald stehen dafür vertragliche Vereinbarungen mit den Waldeigentümern zur Verfügung. Im Staatswald kann das Land als Eigentümer die notwendigen Bewirtschaftungsregeln verwaltungsintern vorgeben. Die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wollen im Naturschutz konstruktiv und zukunftsorientiert mit der Naturschutzverwaltung des Landes zusammenarbeiten. Ordnungsrecht und Paragrafen schaffen Frust und Bürokratie. Vereinbarungen und Zusammenarbeit bereiten den Weg für Akzeptanz und Anerkennung.
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